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EU-Recht

Wolfsprävention: Natürliche Gegebenheiten berücksichtigt

Schaf
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Freitag, 04.10.2019 - 15:22

Schäfer mit Tieren auf Deichen müssen weniger zäunen. Das könnte auch in bayerischen Gebirgslagen Schule machen.

Kiel/Hannover - Die Landesregierung hatte in Schleswig-Holstein zum 15. März 2019 die Kreise Pinneberg, Dithmarschen, Steinburg und Segeberg zu Wolfspräventionsgebieten erklärt. In diesen Gebieten müssen Herdentiere mit wolfsabweisenden Zäunen geschützt werden, um Ausgleichszahlungen für tote Tiere nach Rissvorfällen bekommen zu können. Für die Deiche gilt diese Regelung nicht, weil präventiver Herdenschutz auf den Deichen mit bisher entwickelten Methoden nicht verhältnismäßig ist. Bei einem jetzt geführten Gespräch zwischen Olaf Lies, Jan Philipp Albrecht und der EU-Kommission gab es dazu Einvernehmen.

Einer generellen Forderung nach wolfsfreien Zonen in Küstenregionen erteilte die Kommission eine Absage und teilt damit die Einschätzung der Landesregierung. Eine generelle Abschussgenehmigung von Wölfen sei nicht durch geltendes EU-Recht gedeckt. Vielmehr gehe es darum, verhältnismäßigere Möglichkeiten des Herdenschutzes zu nutzen. Die EU-Kommission zeigte sich hier offen und will die Nutztierhalterinnen und -halter zukünftig stärker unterstützen, sagte Albrecht.

In Bezug auf die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss nutzte die Kommission die Gelegenheit, das bisherige Vorgehen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu bestätigen. Die Kommission wies darauf hin, dass eine Ausnahmegenehmigung zwar auf ein Individuum beschränkt sein muss, in der Praxis ein möglicher Fehlabschluss aber trotz der erforderlichen Sorgfalt nie ganz ausgeschlossen werden kann.