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Weidewirtschaft

Wölfe bedrohen jede Form der Weide

Max Riesberg
Max Riesberg
am Donnerstag, 15.04.2021 - 15:40

Über ein Dutzend Verbände wenden sich in einem gemeinsamen Brandbrief an die Politik.

Wolf-Imago

Zu Beginn der Weidesaison 2021 sind Tierhalter in größter Sorge um ihre Herden. Sie sehen die nachhaltige Landbewirtschaftung in Gefahr. In einem digitalen Treffen im März haben bereits mehrere Verbände Geschlossenheit gezeigt. Jetzt wenden sie sich erneut geschlossen an die Staatsminister Glauber und Kaniber sowie die Mitglieder der politischen Ausschüsse und formulieren konkrete Forderungen in Sachen Herdenschutz.

Brandbrief ans Umwelt- und Landwirtschaftsministerium

Verbände

Unterzeichnet haben

  • der Bayerische Waldbesitzerverband,
  • der Bayerische Bauernverband,
  • der Verband Familienbetriebe Land und Forst Bayern,
  • der Landesverband bayerischer Rinderzüchter,
  • der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern,
  • der Alpwirtschaftliche Verein im Allgäu,
  • der Landesverband Bayerischer Schafhalter,
  • der Landesverband Bayerischer Ziegenzüchter,
  • der Bayerische Reit- und Fahrverband,
  • der Fleischrinderverband Bayern,
  • der Arbeitgeberverband für die Land-und Forstwirtschaft Bayern,
  • die Arge Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer,
  • der Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter sowie
  • der Verband der Forstberechtigten im Chiemgau.

Nachfolgend steht ein sinngemäßer Auszug

„Die schnelle Ausbreitung des Wolfs bedroht alle Formen der Weidetierhaltung und gefährdet damit eine Haltungsform mit hohem gesellschaftlichen Stellenwert, die einen erheblichen Beitrag für den flächenhaften Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft leistet. Zudem zählt die Weidewirtschaft zu den natürlichsten und artgerechtesten Tierhaltungsformen.

Als nutztierhaltende und grundbesitzvertretende Verbände fordern wir, dass sich die Regierung für eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes in der EU einsetzt und der Erhaltungszustand in Mitteleuropa kritisch überprüft wird. Zudem müssen Wölfe in Art. 16 Abs. 1 e des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen werden, um damit die Voraussetzung für ein angemessenes Wildtiermanagement zu schaffen. Dies sowie eine kritische Überprüfung des Erhaltungszustands der Wölfe in Mitteleuropa angesichts der ungebrochen hohen Vermehrungsrate ist wichtig und im Hinblick auf die Gefährdung der Weidetierhaltung unabdingbar. Der Zielwert von 1000 Wölfen für Deutschland ist bereits längst erreicht. Der Erhaltungszustand ist überstaatlich zu beurteilen und darf nicht einzelstaatlich und auf die verschiedenen Populationen bezogen werden, da eine ständige Vermischung der einzelnen Populationen nachgewiesen ist.

Für eine mögliche Entnahme gelten derzeit §§ 45 und 45a des Bundesnaturschutzgesetzes. Voraussetzung für eine Entnahme ist, dass Weidetiere durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren und es trotz dieser Maßnahmen zu den Übergriffen durch Wölfe kam.
Die Weidetierhalter müssen aber jetzt kurzfristig bei Herdenschutzmaßnahmen unterstützt werden. Praktikabilität und die wirtschaftliche Vertretbarkeit auf den einzelnen Betrieben müssen im Blick behalten werden, und es muss eine breite Maßnahmenpalette angeboten werden. Wie im Bayerischen Aktionsplan verankert, gibt es Gebiete, in denen es nicht möglich ist, praktikable Herdenschutzmaßnahmen in zumutbarer Weise umzusetzen. Eine wolfsabweisende Zäunung kann in besonderen Fällen, z. B. bei steilem Gelände oder felsigem Untergrund, nicht umgesetzt werden. Deshalb benötigen Weidetierhalter dringend eine Gebietsausweisung der „nicht schützbaren Gebiete“ – und zwar bevor kostenintensive, konfliktträchtige und letztlich ineffektive Herdenschutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese Gebiete müssen großräumig festgelegt werden und angesichts der hohen Mobilität der Wölfe auch zwingend schützbare Bereiche einschließen. Auch in schützbaren Gebieten stoßen Herdenschutzmaßnahmen schnell an ihre Grenzen, denn Wölfe lernen, Schutzmaßnahmen zu überwinden und verlieren ohne Abwehrmaßnahmen die Scheu.

Die aktuellen Bedingungen bei der Förderung sind zeitlich und regional unterschiedlich und decken nur Einmalkosten, nicht aber den erforderlichen Unterhalt ab. Dies führt zu hohen Belastungen und wird, wie andere europäische Länder zeigen, dazu führen, dass immer mehr Betriebe die Weidetierhaltung aufgeben. Das geht auch zulasten der Artenvielfalt in Mitteleuropa. Herdenschutzhunde zum Schutz zusammengesetzter Rinderherden in der Alm- und Alpwirtschaft sind gänzlich ungeeignet und führen außerdem zu massiven Problemen mit dem Tourismus.

Herdenschutz verbessern

Vorschläge zur Verbesserung der Förderbedingungen des Herdenschutzes in Bayern

  • Sämtliche Schäden müssen grundsätzlich entschädigt werden, wenn ein Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist, unabhängig von den erfolgten Schutzmaßnahmen.
  • Der Herdenschutz muss dauerhaft, zeitlich unbefristet und unabhängig von der Förderkulisse gefördert werden.
  • Die Betriebskosten, Instandhaltung und Erneuerungen müssen zu 100 Prozent gefördert werden, um die Wirksamkeit des Herdenschutzes sicherzustellen.
  • Dabei müssen Material, Fremdleistungen und auch Eigenleistungen erstattet werden.
  • Bei Übergriffen sind durch das Landratsamt unverzüglich Notfallsets sowie personelle Hilfe zur Verfügung zu stellen, um weitere Übergriffe zu verhindern und den Familien Sicherheit zu geben.
  • Zaunschürzen als Untergrabschutz sind lediglich bei ungenutzten Randstreifen außerhalb des Zaunes möglich. Maßnahmen, wie das Einbaggern, Einpflügen oder im Tranching-Verfahren eingebrachte Untergrabschutzmaßnahmen, sind deutlich teurer, aber wirksamer. Deshalb sind die Art der Maßnahmen unabhängig von der Höhe der Kosten dem Weidetierhalter zu überlassen.
  • Das Tierwohl der Weidetiere muss an erster Stelle stehen, die Verhältnismäßigkeit in den Förderbedingungen des Herdenschutzes muss gestrichen werden.
  • Herdenschutzmaßnahmen müssen weiterentwickelt werden, und das Landesamt für Umwelt muss eine Demonstrationsanlage einrichten.
  • Die Finanzierung aus Mitteln der 2. Säule lehnen wir ab, denn kein Landwirt war für die „Einbürgerung“ der Großraubtiere. Die Belastung der Landwirtschaft durch Kürzung und die Umschichtung von Mitteln der 1. Säule ist nicht vermittelbar.

Verlust an vertrauter Sicherheit auf dem Lande

Die finanzielle Lösung kann aber keine Entschädigung bringen für den Verlust an vertrauter Sicherheit auf dem Lande und die zunehmende Angst und emotionale Belastung der bäuerlichen Familien. Für sie ist die aktuelle Situation untragbar, denn sie leben in ständiger Sorge um sich und ihre Tiere und müssen fürchten, Tiere vorzufinden, die jämmerlich verenden mussten oder mit schwersten Verletzungen noch lebend angetroffen werden.

Politik hat die Aufgabe, Menschen vor Schäden und Gefahren zu schützen. Deshalb müssen dringend die in Bayern möglichen Maßnahmen zum Herdenschutz voll ausgeschöpft – parallel dazu eine schnelle und unbürokratische Entnahme von Wölfen ermöglicht werden. An oberster Stelle muss die Erhaltung der natürlichen Scheu der Wölfe stehen. Bitte unterstützen Sie uns, damit wir in dieser historischen Situation die Weichen so stellen, dass unsere Weidetierhaltung erhalten bleibt!“
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