Damit Bayern beim Ausbau der Windkraft vorankommt, plädiert Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger für „vernünftige Ausnahmen“ von der 10H-Regelung. Der Wirtschaftsminister kann sich beispielsweise nur noch rund 1000 Meter Abstand zur Bebauung in Wind-Vorranggebieten und in geeigneten Wäldern vorstellen, die nicht unter Naturschutz stehen.. Bedingt durch die Höhe moderner Windräder entspricht der Abstand von zehnmal der Höhe (10H) heute etwa einem Abstand von 2000 bis 2500 Meter, was in der Regel zum Ende weiterer Planungen führt.
Der verstärkte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist laut Wirtschaftsministerium wichtig für eine saubere und sichere Energieversorgung Bayerns und den Klimaschutz. Bei einer Videokonferenz von Staatsminister Hubert Aiwanger mit den Vertretern aller 18 Regionalen Planungsverbände in Bayern gab es am Montag (8.2.) großen Konsens für ein starkes Einbinden der Kommunen. Laut Aiwanger können die Regionalen Planungsverbände in Bayern mit ihren regionalweit abgestimmten Steuerungskonzepten und der Ausweisung von Vorranggebieten dafür sorgen, dass der Ausbau der Windenergie gezielt überall dort angestrebt wird, wo er raumverträglich ist.
Nachbarn an Einnahmen beteiligen
Die Vertreter der Planungsregionen, überwiegend Landräte, schilderten ihre jeweilige Situation bezüglich der Windkraft und die Position zu einer Weiterentwicklung der 10H-Regel mit den genannten Ausnahmen.
Es müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden: „Um die Akzeptanz in der Region zu erhöhen, sollten beispielsweise auch angrenzende Grundstückseigentümer an den Einnahmen, die durch EEG-Einspeisevergütung und Pacht erzielt werden, beteiligt werden. Kommunen sollen sich mit ihren Nachbarkommunen abstimmen“, erklärt der Staatsminister.
Abstimmung läuft noch
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist festgelegt, dass bei regionalweiten Steuerungskonzepten in den Regionalplänen Vorranggebiete für das Errichten von Windkraftanlagen festzulegen sind. Damit können Windenergieanlagen an raumverträglichen Standorten konzentriert, negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt eingeschränkt sowie eine Zersiedelung verhindert werden. In Vorranggebieten für Windkraft sind Nutzungen, die dem Ausbau von Windenergieanlagen entgegenstehen, nicht zulässig. Neben den Vorranggebieten können auch Vorbehaltsgebiete und Ausschlussgebiete für Windkraft in den regionsweiten Steuerungskonzepten festgelegt werden oder auch sogenannte „weiße Flächen“ unbeplant belassen werden.
Die Staatsregierung will in den nächsten Wochen einen Konsens erarbeiten und an die Bundesregierung melden, wie ein verträglicher und substanzieller Ausbau der Windkraft aussehen kann. Noch beim Treffen mit dem grünen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Januar kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an, auf "Knopfdruck" Lösungen liefern zu können.
Aiwanger hält in Bayern in den nächsten zehn Jahren mehrere hundert Windräder zusätzlich zu den derzeit rund 1130 bestehenden für realistisch.