Berlin - Die Chancen stehen gut, dass die EU-Kommission die Corona-Pandemie für Zwecke der Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) grundsätzlich als „höhere Gewalt oder außergewöhnlichen Umstand“ anerkennt.
In einem Schreiben an Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied zeigte sich Bundesagrarministerin Julia Klöckner zuversichtlich, der Forderung des Bauernverbands und Deutschlands nachzukommen. Das wäre die Voraussetzung, um von den geltenden Fristen bei der Beantragung der Direktzahlungen abweichen zu können. Landwirte könnten dann in begründeten Fällen wegen Krankheit etc. ihren Mehrfachantrag bis zu 25 Tage später abgeben, ohne einen Prämienabzug zu riskieren. Das EU-Recht sieht vor, dass bei verspätet eingereichten Anträgen die Direktzahlungen um 1 % je Kalendertag gekürzt werden. Bei Verspätungen von mehr als 25 Kalendertagen werden die Anträge ganz abgelehnt.