Unzufrieden mit den Empfehlungen zum Wildtiermanagement im Gutachten „Die Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den Klimawandel“ des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik (WBW) ist der Deutsche Jagdverband (DJV). Er fordert, das Kapitel "Wirbeltiere im Waldschutz" grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere die Handlungsempfehlungen für Wildschäden sind aus DJV-Sicht kritisch zu sehen, da hier die Fachexpertise fehle.
„Das Gutachten lässt leider vernünftige Konzepte vermissen und bedient sich stattdessen alter "Wald-vor-Wild"-Lösungsansätze“, so der Jagdverband. „Waldumbau nur mit der Büchse hat bislang nicht funktioniert und wird auch zukünftig nicht funktionieren“, sind die Jäger überzeugt. So gebe es für Wildschäden viele Ursachen. Die Schäden allein durch die Verringerung des Schalenwildes vermeiden zu wollen, sei nicht zielführend.
Vorwurf eines Zwei-Klassen-Jagdrechts
Der wissenschaftliche Beirat skizziert laut DJV ein Zwei-Klassen-Jagdrecht. Waldbesitzern, die das Jagdrecht selbst ausüben, schlägt der WBW vor, sich bei der Bejagung des Schalenwildes an der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu orientieren.
Schalenwild werde de facto zum seuchenhaft auftretenden Schädling degradiert, bemängelt der DJV. Ihm fehlt die Berücksichtigung der Populationsbiologie rudelbildender Arten wie Rot- und Damwild. Nicht umsonst würden diese Arten auf der Ebene von Hegegemeinschaften und in gemeinsamen Abschussplänen großräumig bewirtschaftet.
Mehr Äsungsflächen und Ruhezonen fördern
Die Entstehung von Wildschäden sowie deren Verhütung wird nach DJV-Auffassung entscheidend vom Lebensraum beeinflusst. Das Vermeiden von Wildschäden könne daher maßgeblich mit fachgerechtem Waldbau erreicht werden. Der wünschenswerte Umbau von Nadelholz dominierten Altersklassenwälder, die zudem im Winter von ausgeräumten Feldfluren umgeben sind und somit einem Fehlen geeigneter Äsung, sei allein durch die Reduktion von Schalenwild nicht erreichbar.
Der DJV empfiehlt daher, die im Gutachten empfohlene systematische Biotopverbundplanung im Sinne der Lebensraumverbesserung auch für Wildwiederkäuer vorzusehen. Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe sollten auch zur Wildschadensprävention eingesetzt werden, um flankierende Maßnahmen wie alternatives Äsungsangebot und Ruhezonen vorzusehen. Laut DJV hilft dies, Wildschäden zu reduzieren.