Im Vorfeld der geplanten Novelle des Bundeswaldgesetzes haben die Familienbetriebe Land und Forst konkrete Vorschläge ans Bundesforstministerium geschickt. So fordert die Interessenvertretung im Bundeswaldgesetz einer nachhaltigen Bewirtschaftung den Vorrang gegenüber Nutzungsverzichten einzuräumen.
Gerade aus der Europäischen Union drohten massive Nutzungseinschränkungen, die das von der Bundesregierung selbst definierte Ziel, klimaresiliente Wälder zu schaffen, konterkariert. „Ohne Nutzung gibt es keinen Waldumbau. Daher muss das Bundeswaldgesetz hier Klarheit schaffen“, stellt Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst klar.
Allerdings plant Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) in ihrem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) vermehrt Waldflächen aus der Produktion zu nehmen.
Baumarten nicht einschränken
Zudem kritisiert Elverfeldt, dass der Koalitionsvertrag auf „überwiegend standortheimische Baumarten“ setzt. Gerade die so genannten „nicht-heimischen Baumarten“, die übrigens teilweise seit über 100 Jahren in Deutschland wachsen, weisen laut Verband im Klimawandel eine größere Stabilität und Resilienz auf.
Als weitere wichtige Forderung sieht der Verband, Waldbauern für Ökosystemleistungen nicht nur gegen zusätzliche Auflagen zu honorieren. „Wir brauchen im Wald kein neues Ordnungsrecht, sondern die Möglichkeit, die vielfältigen Leistungen des Waldes am Markt in Wert setzen zu können.“
Bessere Risikovorsorge ermöglichen
Zudem bietet die Novellierung die Chance, den Forstbetrieben neue Angebote zu machen. Dabei geht es aus Verbandssicht nicht nur um einen verbessertes Forstschädensausgleichsrecht, sondern auch neue Vorsorgeinstrumente zu entwickeln, wie steuerfreie Rückstellungen, um die Erträge guter Jahre im Kalamitätsfall schnell zur Schadensbereinigung einsetzen zu können.
Tempolimit auf Waldwegen nötig
Auch beim Betretungsrecht wünschen sich die Walbauern Anpassungen. Da neue digitale Anwendungen Mountainbiker und Reiter gezielt auf weglose Waldflächen lenken, sollte das Bewerben oder Veranlassen unzulässiger Betretungsformen unterlassungspflichtig und bußgeldbewehrt sein. Zudem halten sie es für sinnvoll, ökologisch besonders störende Freizeitformen aus dem Wald zu verbannen, um die Schutzfunktion des Waldes zu erhalten. Beispielsweise sollten nächtliche Aufenthalte abseits der Wege, Geo-Caching in Wildeinständen und auf wertvollen Naturschutzflächen, Quad- und Motoradfahren im Wald verboten werden. Auch Tempolimits für Fahrzeuge auf Waldwegen sollte eingeführt werden.
Daneben stößt den Waldbauern die Zwangsmitgliedschaft in Wasser- und Bodenverbänden sauer auf, da sie so über öffentlich-rechtliche Gebühren die Entwässerung der eigenen Wälder finanzieren müssen, obwohl diese auf das abfließende Wasser unbedingt angewiesen wären. Nach Ansicht des Verbands muss der Gesetzgeber diese gesetzliche Fehlsteuerung beenden und über das BWaldG auf einen Umbau des Wasser- und Bodenverbandswesens in den Ländern hinwirken.