Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Umweltminister Franz Untersteller haben das Eckpunktepapier des Landes Baden-Württemberg vorgestellt. Es soll nicht nur den Ansprüchen des Volksbegehrens genügen, die Artenvielfalt zu stärken, sondern auch der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft im Land eine Zukunft bieten. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere Eckpunkte in den Reihen der Unterstützer des Volksbegehrens, den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und darüber hinaus auch insgesamt eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden werden.“
Verbot und Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln
Hauk und Untersteller hoben hervor, dass sich weite Teile der Intention des Volksbegehrens in dem Papier wiederfänden. „Wir teilen das Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen und auf diesem Weg, gemeinsam mit der Landwirtschaft, an einer Weiterentwicklung zu arbeiten“, sagten die Minister.
Insbesondere beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und deren angestrebter Reduzierung seien aber Änderungen an den Vorschlägen des Volksbegehrens nötig gewesen, um die Zukunft erheblicher Teile unserer heimischen Landwirtschaft nicht zu gefährden. Das vorgeschlagene strikte Pflanzenschutzmittelverbot im ökologischen und konventionellen Anbau in allen Schutzgebieten – namentlich Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000, Biotope, Naturdenkmale und Naturschutzgebiete – sei in ihrem Vorschlag deshalb durch differenziertere Regelungen ersetzt worden.
Ein striktes Verbot gäbe es aber weiterhin dort, wo Tiere und Pflanzen den höchsten Schutzstatus genießen, also in allen Naturschutzgebieten. Die davon betroffenen Betriebe sollen Unterstützung und Ausnahmen erhalten können. Zudem haben sich die Minister auf eine Mengenreduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030 geeinigt.
Wie es mit dem Volksbegehren weitergehe, müssten die Initiatoren und Unterstützer des Begehrens entscheiden, erklärten Untersteller und Hauk. Es gebe jetzt eine Alternative, hinter die sie sich stellen könnten.