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Artenschutz

Volksbegehren Artenvielfalt: Glauber sieht sich auf gutem Weg

Josef Koch
Josef Koch
am Donnerstag, 15.07.2021 - 11:58

Kurz vor dem zweiten Jahrestag des Volksbegehrens zieht Umweltminister Thorsten Glauber eine positive Bilanz. Naturschützer sehen das etwas differenzierter.

Umweltminister Thorsten Glauber

Die Umsetzung des "Volksbegehrens Plus" zum Artenschutz läuft nach Ansicht von Umweltminister Thorsten Glauber im Freistaat auf Hochtouren. Seit Inkrafttreten am 1. August 2019 seien bereits über vier Fünftel aller Maßnahmen aus Volksbegehren und Begleitgesetz unter alleiniger Federführung des Umweltministeriums umgesetzt worden.

Für Glauber hat das Volksbegehren Plus drei Dinge erreicht: ein deutliches Plus für den Artenschutz, ein deutliches Plus bei der Naturschutz-Förderung und ein deutliches Plus bei der Beratung. „Gerade unsere Landwirte sind damit große Gewinner“, meint der Umweltminister. Insgesamt werden laut Umweltministerium jährlich, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mitteln, rund 75 Millionen Euro für die Umsetzung des "Volksbegehrens Plus" bereitgestellt, davon allein rund 35 Millionen Euro im Umweltbereich. 

 

45.000 ha mehr im Naturschutz

Das Umweltministerium führt dabei folgende Maßnahmen als Beispiele an:

  • Bayernweit sind 42 Stellen für Biodiversitätsberater an den unteren Naturschutzbehörden und 8 Stellen für Koordinatoren zur Biodiversitätsberatung an den höheren Naturschutzbehörden besetzt.
  • Das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm wurde deutlich ausgeweitet: Anstieg von 90.000 Hektar in 2018 auf aktuell 135.000 Hektar. Rund 25.000 Landwirte übernehmen die oftmals beschwerliche Bewirtschaftung der Flächen für Orchideen, Brachvogel oder Schmetterlinge. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes wurde die Streuobstförderung und die Förderung der extensiven Beweidung ausgebaut. Die Prämie für die Bewirtschaftung der Flächen mit Streuobstbäumen wurde um 50 Prozent erhöht. Die naturnahe Bewirtschaftung der Teiche wurden deutlich erhöht. Beim Vertragsnaturschutz Wald wurde die Richtlinie vollständig überarbeitet, neue Fördertatbestände (beispielsweise Altholzinseln, Windwurfflächen) wurden aufgenommen und die Förderhöhen ausgeweitet.
  • Für die Anlage von Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens fünf Metern an eindeutig erkennbaren Gewässern hat die EU-Kommission die Ausgleichsregelung genehmigt. Landwirte erhalten in den ersten 5 Jahren 500 Euro pro Hektar und Jahr und in den darauffolgenden Jahren 200 Euro pro Hektar und Jahr für die Umwandlung von Ackerland.
  • In das Landschaftspflegeprogramm wurden zusätzliche Schwerpunkte aufgenommen wie die Förderung kommunaler Maßnahmen, der Ausbau der Streuobstförderung sowie die Beratung und die Stärkung der Moorrenaturierung. So wird die Neuanlage von Streuobstwiesen und naturschutzgerechte Pflege alter Streuobstbäume mit bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert.
  • Zur Umsetzung wurden zahlreiche Vollzugshinweise für einen einheitlichen Vollzug erlassen, beispielsweise zum Verbot der Dauergrünlandumwandlung oder der Eindämmung der Lichtverschmutzung. Für die Öffentlichkeit und wichtige Akteure wie Kommunen, Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmen oder Verbände wurden zahlreiche Broschüren, Flyer, Leitfäden erstellt.

 

Zusätzlich befinden sich mehrere Maßnahmen derzeit in der Umsetzung, etwa die Gewässerrandstreifen an den kleinen Gewässern 3. Ordnung, heißt es aus dem München.

Naturschützer sehen vereinzelt positive Ansätze

Als durchwachsen stuft der Trägerkreis des Volkbegehrens die Bilanz ein. Sie haben dafür die Gregor Louisoder Umweltstiftung bei der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) mit einem regelmäßigen Monitoring beauftragt. 

Auch im zweiten Jahr nach der Annahme der neuen Naturschutzgesetze durch den Landtag setzt sich das Problem der HfWU-Wissenschaftler fort, dass für viele ihrer Indikatoren keine Daten vorhanden sind, was die Auswertungsarbeit erschwert. Gleichwohl konnten sie eine leichte Verbesserung der Datenlage feststellen. Ein Großteil wurde dabei über Landtagsanfragen generiert.

So entwickelten sich zum Beispiel die geförderten Flächen entlang von Gewässern tendenziell positiv, allerdings ist dies momentan anhand der vorhandenen Daten und dem gewählten Indikator für das HfWU-Team nicht abschließend belegbar. Die Wissenschaftler bemängeln dabei auch, dass zum Beispiel bei der Neuanlage von Streuobstwiesen zu wenige Daten für eine Auswertung zur Verfügung stünden.

Positiv sei der gute Trend bei der Steigerung des Anteils des Ökolandbaus in Bayern. Bei einem Ziel von mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2025 lag der Anteil im ersten Quartal 2021 bei 12,5 Prozent. Auch die Optimierung der Förderprogramme für Weidetierhalter kann in diesem Zusammenhang genannt werden, da 2020 für mehr Rinder eine Weideprämie ausgezahlt wurde.

Bei der über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) geförderten „Späten Mahd“ hingegen ist zwar eine Zunahme des Prozentanteils in den letzten drei Jahren zu verzeichnen, dennoch liegt ihr Anteil drei Prozent unter der für 2020 geforderten Zielmarke von zehn.

Daten zu Biotopverbund unzureichend

Da das bayerische Umweltministerium im Mai 2021 den ersten Statusbericht zur Umsetzung des Biotopverbunds als einem der zentralen Elemente des Volksbegehrens veröffentlicht hatte, beauftragte der Trägerkreis zusätzlich noch eine unabhängige wissenschaftliche Bewertung des Berichts durch Prof. Eckhard Jedicke von der Hochschule Geisenheim.

Nach dessen Ansicht erlaubt der Statusbericht leider keine neutrale Überprüfung der Zielerreichung. Er beinhalte vor allem diffus formulierte Ankündigungen, die weder zeitlich konkrete Ziele noch Kriterien formulieren, anhand derer die naturschutzfachliche Wirksamkeit nachgewiesen werden könnte. Der Biotopverbund in Bayern brauche ein gut fundiertes Gesamtkonzept mit sehr konkreten, messbaren Zielen und Indikatoren, so der Experte. Dieses müsse an repräsentativen Zielarten festgemacht werden, die als Stellvertreter für die gesamte Breite an Biotoptypen dienen. "Biotopverbundflächen müssen definierten und nachprüfbaren Qualitätszielen entsprechen, die Wirksamkeit ist mit einem Monitoring nachzuweisen“, so Prof. Eckhard Jedicke.

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