Berlin Um die Digitalisierung in der Landwirtschaft voranzubringen, stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) 2022 und 2023 rund 105 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung gestellt. Das geht aus der Antwort des Bundes auf eine Kleine Anfrage CDU/CSU-Fraktion hervor.
Mit den Mitteln fördere das BMEL zahlreiche Forschungsprojekte beispielsweise zur Verminderung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Zudem würden Landwirtinnen und Landwirte durch das Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ) unterstützt, mit dem das BMEL für 2021 bis 2024 Digitalprojekte mit rund 800 Millionen Euro unterstütze.
Wichtiges Querschnittsthema
Die Digitalisierung sei für das BMEL und seine nachgeordneten Behörden „ein wichtiges Querschnittsthema“. Als Brücke zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und seinem Geschäftsbereich sei deshalb der Think-Tank Digitalisierung eingesetzt worden. Er bündele Know-how im Bereich Digitalisierung, stärke den Kompetenzaufbau, analysiere Digitalisierungstrends und identifiziere einrichtungsübergreifende Aufgabenfelder.
In allen landwirtschaftsnahen Bundesbehörden gebe es außerdem verschiedene und je nach Themenkomplex gemeinsame oder koordinierte Vorhaben und Maßnahmen, um die Digitalisierung zu stärken, argumentiert das BMEL in seiner Antwort. Diese beträfen die allgemeine Verwaltungsmodernisierung und zentrale fachbezogene Themen der Digitalisierung, wie Künstliche Intelligenz, Big and Smart Data, Datenmanagement, Open Data oder die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Keine Eigentumsrechte an Daten
Überraschend, zumindest für die Union, ist die Aussage des Ministeriums, dass Landwirte „. nach herrschender Meinung kein Eigentumsrecht an Daten haben“. Das BMEL habe die Frage in seinem Zuständigkeitsbereich geprüft. Dieser Rechtsauffassung schließt sich das BMEL für seine weiteren Überlegungen an. Die Nutzungsrechte an Daten würden in der Praxis beinahe ausschließlich vertraglich geregelt, heißt es in der Antwort.
Für den Agrarsprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann geht der politische Ansatz in die „vollkommen falsche Richtung“. Seiner Meinung nach müssen Landwirte von der Bundesregierung in die Lage versetzt werden, ihre ‚“digitalen Feldfrüchte“ bestmöglich zu nutzen. „Dafür sollte sich der Minister einsetzen, auch um weitere digitale Innovationen in der Landwirtschaft zuzulassen,“ fordert er.
Allerdings ist das BMEL durchaus der Meinung, Landwirte sollten aus Geschäften mit Daten an denen ihnen ein Nutzungsrecht zusteht, einen Nutzen ziehen können. Legitime Interessen wie Geschäftsgeheimnisse ihrer Vertragspartner dürfen dabei jedoch nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
Union prangert Untätigkeit an
Kein Verständnis hat die Union dafür, dass die bisherige Regierung nach eigenen Angaben keine gesetzgeberischen Aktivitäten des BMEL im Bereich der Digitalisierung der Landwirtschaft im Bundeskabinett behandelt hat. Aus Sicht des zuständigen Berichterstatter Oliver Vogt zeigt die Ampel-Koalition „keinerlei Innovationsgeist im Bereich Smart Farming“. Da insbesondere bei der Digitalisierung Stillstand einem Rückschritt gleichkomme, schade die Ampel mit ihrem Verhalten der Zukunft der Landwirtschaft.