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Wettbewerbsrecht

Unfairer Handel: Erste Ermittlungen nach Hinweisen eingeleitet

Josef koch
Josef Koch
am Donnerstag, 17.03.2022 - 11:47

Ombudsstelle legt nach ersten Halbjahr Tätigkeitsbericht vor. Noch keine förmliche Beschwerde eingegangen. Informationsarbeit steht im Vordergrund.

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Der erste Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle gegen unfaire Handelspraktiken fällt sehr dünn aus. In den ersten Monaten ihrer Tätigkeit (1. August bis 31. Dezember 2021) gingen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mehrere konkrete Hinweise auf unlautere Handelspraktiken von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und auf unterschiedlichen Marktstufen ein. Die BLE hat von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine förmliche Beschwerde registrierte die BLE im Berichtszeitraum dagegen nicht.

Laut Tätigkeitsbericht hat sich die BLE in den ersten Monaten darauf konzentriert, Betroffenen von unlauteren Handelspraktiken möglichst rasch niedrigschwellige Kommunikationsangebote zu machen. Betroffene können sich per E-Mail, Telefon oder über ein Online-Beschwerdeformular an die BLE wenden.

Daneben stand die BLE im Austausch mit einer Vielzahl von Unternehmen und Interessensvertretern aus ganz unterschiedlichen Branchen und Marktstufen. Hierdurch konnten Lieferantinnen und Lieferanten über ihre Rechte informiert und die Käuferseite dabei unterstützt werden, ihre Liefervereinbarungen an die neuen Vorgaben anzupassen.

Anonyme Meldungen erleichtern

Ihr Informations- und Kommunikationsangebot zu unlauteren Handelspraktiken will BLE fortlaufend aktualisieren. Dazu will sie das Meldeverfahren benutzerfreundlicher gestalten und die Erreichbarkeit auch für nicht-deutschsprachige Nutzerinnen und Nutzer ermöglichen. Hierzu gehört auch das Beschaffen und Einrichten eines anonymen Online-Hinweisgebersystems. Dieses wird es laut Ombudsstelle ermöglichen, Hinweise zu unlauteren Handelspraktiken vollständig anonym (auch gegenüber der BLE) an die BLE zu richten.

Mittelfristig beabsichtigt die BLE, Leitlinien zur Gesetzesanwendung zu veröffentlichen. Solche Leitlinien sieht das AgrarOLkG vor, um Erzeugnissen als verderblich einstufen zu können. Bei Bedarf könnten auch Leitlinien zu anderen wiederkehrenden Problemen entwickelt werden, heißt es im Tätigkeitsbericht.

Seit Juni 2021 sind eine Reihe an unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette verboten, die gerade kleinere Lieferantinnen und Lieferanten von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln bisher benachteiligt haben. Kurzfristige Stornierungen durch den Käufer oder einseitige Änderungen der vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen sind jetzt verboten. Die BLE überwacht die Einhaltung der neuen Vorgaben.

 

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