Das Bundeskabinett will mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken dem Lebensmittelhandel in die Parade fahren. Der Entwurf erhielt heute (18.11.) grünes Licht von der Regierung. Spätestens im April 2021 soll das Gesetz in den Kraft treten, so der Plan von Bundesagrarministerin Julia Klöckner. "Wir machen Goliath kleiner und David etwas größer", meinte die Ministerin gegenüber Pressevertretern. Damit können sie laut Ministerin auf Augenhöhe verhandeln.
Generell verbieten will der Bund beispielsweise das Zurückschicken von nicht verkauften und nicht mehr verwendbaren Erzeugnissen ohne Bezahlung und ohne Übernahme der Beseitigungskosten. Ebenso soll der Käufer seine Lagerkosten nicht auf den Lieferanten abwälzen können. Der Entwurf schützt aber nur Zulieferunternehmen mit einer maximalen Umsatzgröße von 350 Mio. Euro.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), begrüßt grundsätzlich, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken auch unter Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume endlich voranschreitet. Das Gesetzgebungsverfahren müsse nun zügig abgeschlossen werden, damit unlautere Handelspraktiken endlich ein Ende haben, so Rukwied.
Listungsgebühren verboten
Untersagen will der Bund im Gegensatz zu früheren Entwürfen nun auch die sogenannte „relativ unzulässigen“ Praktiken (graue Liste). Diese sind nach der EU-Richtlinie nämlich erlaubt, sobald sie ausdrücklich vorab vereinbart sind. Darunter fallen zum Beispiel Listungsgebühren, Beteiligung an Rabattaktionen oder Werbemaßnahmen für Lebensmittel. Solche Vorab-Vereinbarungen sind nach DBV-Meinung in der Regel nicht das Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern schieben häufig einseitig Risiken und Kosten dem schwächeren Lieferanten zu.
Allerdings sieht der DBV noch Verbesserungsbedarf bei der Umsatzgrenze von 350 Mio. €. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken muss unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten.
"Zu niedrig und wenig abschreckend" sind dem Berufsstand auch die möglichen Sanktionen bis maximal 500.000 €. "Sie werden den EU-Kriterien noch nicht gerecht“, bemängelt Rukwied. Er setzt aber darauf, dass zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) das Recht konsequent anwendet. Dazu gehöre auch, Verstöße und die getroffenen Entscheidungen zu veröffentlichen.
Bayerns Forderungen erfüllt
Nach Einschätzung von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber stärken die Gesetzepläne des Bunds die Landwirte auf dem herausfordernden Ernährungsmarkt wesentlich. Hierzu soll das Agrarmarktstrukturgesetzes neu gefasst werden.
„Mit dem Gesetz wird vor allem die Position der kleineren Erzeuger und Verarbeiter gegenüber den großen Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel gestärkt. Die faire Behandlung unserer bäuerlichen Landwirtschaft und der dahinter stehenden Menschen ist mir eine Herzensangelegenheit“, sagte Michaela Kaniber.
Mit dem Verbot nicht verkaufte Ware einfach zurückschicken und die Lagerkosten auf die Lieferanten abzuwälzen, sind bayerische Forderungen erfüllt worden.
Handel hält Entwurf für Irrweg
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht den Entwurf sehr kritisch. Die Regelungen führten zu weniger Wettbewerb und in der Folge zu steigenden Verbraucherpreisen, so der HDE.
„Das sind schlechte Nachrichten für den Handel und die Verbraucher in Deutschland. Die Bundesregierung begibt sich mit den strengen Einschränkungen für die Verhandlungen zwischen dem Einzelhandel und seinen Lieferanten auf einen wettbewerbsökonomischen Irrweg“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Die Entscheidung der Bundesregierung, vertraglich bisher grundsätzlich zulässige Gestaltungsformen über die EU-Vorgaben hinaus generell zu verbieten, sei unnötig und falsch. Bereits im EU-Gesetzgebungsverfahren sei das Regulierungsniveau ohne schlüssige Begründung an verschiedenen Stellen erhöht worden. Jetzt auf Bundesebene darüber hinaus in die Vertragsgestaltungsfreiheit von Händlern und Lieferanten einzugreifen, führt laut HDE zu weiteren Effizienzverlusten in der Lieferkette, verstärkt Konzentrationstendenzen bei der Industrie und ist so im Ergebnis mit der Gefahr steigender Verbraucherpreise verbunden.
„Die Ertragssituation der Landwirte wird sich durch die verschärfte Regulierung nicht verbessern. Industrieunternehmen haben nämlich kein Interesse, verbesserte Margen an vorgelagerte Stufen der Lieferkette durchzureichen“, so Genth weiter.
Bundesagrarministerin Julia Klöckner verspricht sich aber von der Neuregelung bessere Erzeugerpreise.