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Unfaire Handelspraktiken

Unfairer Handel: Bund startet ab Montag Umfrage

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Josef koch
Josef Koch
am Freitag, 13.01.2023 - 07:00

Bundeslandwirtschaftsministerium will prüfen, ob und wie Verbot von unfairen Handelspraktiken wirkt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will wissen, was bisher das Verbot von unfairen Handelsbedingungen für Landwirte gebracht hat. Dazu können Landwirte und Lieferanten vom 16. Januar 2023 bis zum 3. Februar 2023 an einer Onlinebefragung) teilnehmen.

Laut BMEL erfolgt die Befragung anonym. Aus den Antworten würden keine Rückschlüsse auf die Identität der Umfrageteilnehmer gezogen, versichert das Ministerium. Auch gewerbliche Käufer von Lebensmitteln, Agrar- und Fischereierzeugnissen sind eingeladen, an der Befragung teilzunehmen.

Im Sommer will Bund Bericht veröffentlichen

Seit Juni 2021 sind durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) zahlreiche unfaire Handelspraktiken verboten, die zuvor gerade kleinere Betriebe klar benachteiligt haben. Seither sind beispielsweise kurzfristige Stornierungen bestellter Ware durch den Abnehmer, lange Zahlungsziele für verderbliche Waren oder einseitige Änderungen der Lieferbedingungen nicht mehr erlaubt. Mit dem Gesetz wollte die  Regierung landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeugern in den Handelsbeziehungen mit umsatzstarken Unternehmen den Rücken zu stärken und für mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette zu sorgen.  

Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des AgrarOLkG will der Bund nun evaluieren, wie die Verbote unlauterer Handelspraktiken wirken. Im Sommer 2023 will der Bund dem Deutschen Bundestag den Evaluierungsbericht vorlegen, der auch die Ergebnisse der Befragung enthalten wird.

Die Befragung führt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch.