ClientEarth und der BUND haben zusammen mit dem EU Policy Office des WWF sowie Transport & Environment (T&E) bei der Europäischen Kommission die Überprüfung des ergänzenden delegierten Rechtsaktes beantragt, mit dem die EU-Exekutive Investitionen in fossiles Gas als „nachhaltig“ klassifiziert hat. Trotz breitem gesellschaftlichem Widerspruchs habe der EU-Rat und das Europäische Parlament diese Einstufung akzeptiert. Sollte die Kommission an ihrer Entscheidung festhalten, stünde den Umweltorganisationen der Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) offen.
Widerspruch zu den eigenen Gesetzen
„Die EU-Taxonomie sollte der Goldstandard für nachhaltige Investitionen sein. Die Aufnahme von Erdgas in das Regelwerk birgt aber die Gefahr, dass Investitionen in eine teure, unzuverlässige und klimaschädliche Energieform gelenkt werden, statt für eine tatsächlich nachhaltige Energiewende in Europa zur Verfügung zu stehen“, argumentiert Marta Toporek, Umweltjuristin bei ClientEarth. „Die Entscheidung der EU-Kommission steht damit in Widerspruch zum europäischen Klimagesetz und der Taxonomie-Verordnung selbst. Sie verstößt auch gegen die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens.“
„Erdgas und Atom sind nicht grün, auch wenn die EU-Kommission dies auf Druck aus Paris und Berlin so festgelegt hat“, erklärt Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin. Der Krieg gegen die Ukraine und die Abhängigkeit von Russland habe gezeigt, dass fossiles Erdgas keine Lösung sei. Das institutionelles Greenwashing durch die EU-Kommission mache Gas nicht nachhaltig.
Zum juristischen Ablauf
Seit 2021 haben Umweltorganisationen und Bürger das Recht, EU-Institutionen (in diesem Fall die Kommission) aufzufordern, zu überprüfen, ob eine ihrer Entscheidungen gegen europäisches Umweltrecht verstößt.
Die jeweilige Institution muss auf eine solche Anfrage innerhalb von 16 Wochen offiziell antworten; eine Frist, die auf bis zu 22 Wochen verlängert werden kann. Stellen die Beschwerdeführenden fest, dass die Antwort der EU-Kommission den Rechtsverstoß nicht behebt, können sie vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.