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Steuerrecht

Umsatzsteuerpauschalierung: Kommission zieht Klage zurück

Europaeischer-Gerichtshof-Umsatzsteuerpauschalierung
Simon Michel-Berger
am Donnerstag, 03.03.2022 - 08:44

Die EU-Kommission hat ihre Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Umsatzsteuerpauschalierung zurückgezogen. Doch das für Landwirte wesentlich wichtigere beihilferechtliche Verfahren, bei dem es um Rückforderungen geht, dauert an.

Wie agrarheute aus Kreisen der Europäischen Kommission erfuhr, hat die Brüsseler Behörde die Klage gegen die deutsche Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)zurückgezogen. Eine Sprecherin der Kommission bestätigte, dass dieser Schritt bereits am 10. Februar 2022 erfolgt sei.

Eingereicht hatte die Kommission die Klage im Februar 2020. Die Sprecherin bestätigte, dass Deutschland die notwendigen Schritte ergriffen habe, um in Einklang mit europäischem Recht zu kommen. Sie bezog sich dabei auf gesetzliche Änderungen, wonach sowohl die Möglichkeit zur Pauschalierung deutlich eingeschränkt wurde als auch der Satz der Pauschalierung jedes Jahr angepasst werden wird.

Beihilferechtliches Verfahren wegen Umsatzsteuerpauschalierung nicht vom Tisch

Nicht beendet ist laut der Sprecherin der EU-Kommission unterdessen ein paralleles Verfahren zur beihilferechtlichen Prüfung der Umsatzsteuerpauschalierung in der Vergangenheit.

Kommt die Behörde bei diesem internen Verfahren zum Ergebnis, dass in der Vergangenheit durch die Pauschalierung zu viele Beihilfen an deutsche Landwirte gewährt wurden, kann sie Rückforderungen in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro an die Bundesrepublik Deutschland stellen. Diese könnte der Bund seinerseits von den begünstigten Landwirten einfordern.

Was sagt die EU-Kommission zum Beihilfeverfahren?

Das beihilferechtliche Verfahren der EU-Kommission wegen der Umsatzsteuerpauschalierung läuft bereits seit dem 25. Juli 2019. Angestoßen hatten es französische Schweinehalter mit einer Beschwerde gegen ihre deutschen Berufskollegen im Jahre 2016.

Zum weiteren Verlauf des beihilferechtlichen Verfahrens erklärte die Kommissionssprecherin gegenüber agrarheute, dass die Untersuchung ihren eigenen Prozeduren folge: „Wir können nicht vorhersagen, wann oder zu welchem Ergebnis die Untersuchung kommen wird.“

Unsicherheit für Landwirte bleibt sehr hoch

Simon Michel-Berger, Chefredakteur von Agrarheute ist der Ansicht, dass die deutschen Landwirt totz dem Rücktug der Klage sich bei der Pauschalierung in einer extrem unsicheren Situation befinden. Die Umsatzsteuerpauschalierung sei entkernt und in ihrer Bedeutung für die Landwirtschaft massiv geschwächt worden. Weder die aktuelle noch die vergangene Bundesregierung habe im Gegenzug dafür ein Mindestmaß an Planungssicherheit für die Bauern herausgeholt, was das beihilferechtliche Verfahren angehe. Falls es noch zu Nachforderungen aus Brüssel kommen sollte, würden die Folgen für viele Betriebe fatal sein.