Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, die Tiertransportverordnung zu ändern. Dabei soll die Kommission Empfehlungen des Parlaments berücksichtigen. Am Donnerstag (20.1.) hat das Europaparlament im Wesentlichen für die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses gestimmt, mit 557 Stimmen, bei 55 Gegenstimmen und 78 Enthaltungen,
Es gab aber Änderungen bei den Auflagen für die Kälbertransporte. So wurden die Anträge der Grünen für ein Transportverbot für nicht abgesetzte Tiere unter 5 Wochen und danach maximal 2 Stunden sowie das Transportverbot für trächtige Tiere im letzten Drittel der Tragzeit abgelehnt. Stattdessen soll der Transport für hochträchtige Tiere auf maximal vier Stunden begrenzt werden.
Das Parlament stimmte für ein Transportverbot von Kälbern in den ersten vier Wochen. Ausnahme: Landwirte verbringen Kälber innerhalb eines Radius von weniger als 50 km.In Deutschland greift dieses nach der Änderung der nationalen Tiertransportverordnung bereits ab 2023.
Mehr Fleisch- statt Lebendtierexporte
Wie aus Parlamentskreisen zu erfahren war, lehnt das Parlament die Forderung nach 35 Tagen ab, weil sie für Landwirte unrealisierbar sei. Es gebe in unmittelbarer Reichweite der Höfe nicht immer entsprechende Veredelungsbetriebe. Eine Mehrheit befürchtete massive Folgen für Rinderhaltende Betriebe bei einem Verbot der Transporte von Kälber unter 35 Tagen.
Nicht aufgenommen haben die Abgeordneten eine maximale Transportdauer von Tieren auf Schiffen. Die Abgeordneten sprechen sich daneben für den Transport von Sperma oder Embryonen anstelle von Zuchttieren und von Schlachtkörpern und Fleisch anstelle von lebenden Schlachttieren aus.
Nach dem Parlamentsbeschluss soll die EU-Behörde folgende weitere Punkte künftig bei der Novelle der EU-Tiertransportverordnung aufnehmen:
- Strengere und engmaschigere Kontrollen sowie mehr Inspektionen besonders bei Ver- und Entladung in und außerhalb von Europa sowie an inner- und außereuropäischen Grenzen.
- Bessere Dokumentation von Verstößen durch Mitgliedsstaaten und die Kommission inklusive einer Liste jener Transporteure, die regelmäßig gegen Gesetze verstoßen.
- Strengere und harmonisierte Zulassungsbestimmungen für Transportfahrzeuge mit besonderem Fokus auf Schiffen.
- Einschluss von Fischen und Haustieren in die Tiertransportverordnung sowie besserer Schutz für Geflügel, Hasen und Pferde.
- 8 Stunden Maximaltransportzeit für Schlachttiere.
- 4 Stunden Maximaltransportzeit für Tiere am Ende ihrer Produktionsfähigkeit sowie Geflügel und Hasen.
- Transportverbot für Kälber in den ersten 4 Wochen.
- Verbot von Transporten in Drittstaaten, in denen EU-Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden
- Verpflichtende Anwesenheit eines Veterinärmediziners auf Transportschiffen sowie bei Ver- und Entladung.
- Etablieren einer Liste von Drittstaaten, die europäische Tierschutzstandards einhalten.
Thomas Waitz, österreichischer Biobauer, grüner EU-Abgeordneter und Schattenberichterstatter für den Untersuchungsausschuss schockiert, dass so viele Abgeordnete gegen die grünen Anträge gestimmt haben. „Nach über einem Jahr vollstem Einsatz im Tiertransport Untersuchungsausschuss war es uns wichtig, einen weiteren Schritt in Richtung Tierwohl auf Europas Straßen zu machen“, so Waitz.
Als Erfolg sieht er unter anderem das Verbot von Transporten in Drittstaaten, in denen Europäische Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, ein Zeitlimit von max. 4 Stunden für den Transport von sehr alten Tieren sowie Hasen und Geflügel. Deswegen habe er dem aus seiner Sicht „schwachen Text“ zugestimmt.
Tierschutzorganisationen sehen die beschlossenen Empfehlungen als zu lasch. Sie vermissen ein Verbot von Langstreckentransporten und Lebendtierexporten. Die Organisation von "Vier Pfoten" erwartet von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, sich für ein EU-weites Verbot von Langstreckentransporten sogenannter Nutztiere in Drittländer einzusetzen. Der Agrarminister hatte dies zuletzt angekündigt.
Die EU-Kommission wird voraussichtlich 2023 eine neue Tiertransportverordnung vorlegen und die Empfehlungen des Europaparlaments darin einarbeiten.
Der Artikel wird laufend aktualisiert.