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Tierwohl

Tierschützer kritisieren das Aus für Improvac

Josef Koch
Josef Koch
am Mittwoch, 22.07.2020 - 13:55

Tierschützer kritisieren das Aus für Improvac im Ökolandbau. Doch nicht alle Bundesländer verbieten die Immunokastration.

Ökoferkel-Freiland

Der Deutsche Tierschutzbund, der sich für die Immunokastration als tierschutzgerechte Methode als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration ausspricht, kritisiert das Verbot im Ökolandbau scharf.

Wie das Bayerische Wochenblatt berichtete, hatte sich die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) Anfang Juli darauf verständigt, dass die Impfung gegen Ebergeruch mit Improvac, die sogenannte Immunokastration, für den Ökolandbau zukünftig nicht zulässig sein soll. Dem folgen aber nicht alle Bundesländer. Bayern hat dazu einen eigenen Ausstiegsplan bekanntgegeben.
 

Unverständliches Vorgehen

Laut Tierschutzbund wird für die ökologische Landwirtschaft immer wieder in Anspruch genommen, dass sie einem besonders hohen Tierschutzstandard gerecht wird. Ausgerechnet hier soll nun offenbar eine Methode untersagt werden, welche auf Amputationen verzichtet und aus Tierschutzsicht, neben der Ebermast, eine wichtige Alternative darstellt.

"Dieses Vorgehen ist für uns absolut unverständlich und inakzeptabel. Wir werden uns daher erneut an die Ländervertreter wenden und unseren scharfen Protest äußern“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

 

Falsches Signal der LÖK

Die LÖK berufe bei ihrer Entscheidung offenbar auf die EU-Kommission, welche Improvac als “hormonähnliche Substanz" eingestuft hatte, so der Tierschutzbund. Die Kommission hatte jedoch vermerkt, dass ihre Auffassung und Einschätzung nicht rechtsbindend sei. Die endgültige Auslegung obliege den Mitgliedstaaten.

Noch 2010 hatte die LÖK selbst ausführlich über den Einsatz von Improvac und die Kompatibilität mit den Rechtsvorschriften im Ökolandbau diskutiert und in ihrem Protokoll vom 9. März 2010 festgehalten, dass die Improvac-Impfung für den Ökolandbau zulässig ist.

„Die Fakten haben sich seitdem nicht geändert. Angesichts der Frist zur Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration Anfang 2021 sendet die LÖK jetzt auf einmal ein völlig falsches Signal und schafft unnötige Unsicherheit. Impfungen werden auch anderweitig in der Bio-Landwirtschaft eingesetzt – es gibt keinen Grund, warum sie nicht auch in diesem Bereich zugänglich bleiben sollten“, so Schröder.