Die geplante Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sieht das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) vor dem anstehenden Bundesratsverfahren kritisch. Diese Verwaltungsvorschrift spielt bei der angestrebten Weiterentwicklung der Tierhaltung, im Sinne des Tierwohls als auch für die Zukunftsperspektive vieler Betriebe eine Schlüsselrolle.
Nach dem aktuellen Verhandlungsstand ist laut DBV davon auszugehen, dass die Umsetzung der TA Luft zu einem neuerlichen Beschleuniger des Strukturwandels gerät, ohne gleichzeitig in Sachen Tierwohl einen echten Durchbruch zu ermöglichen.
TA-Luft Entwurf korrigieren
Das DBV-Präsidium fordert daher in seiner Erklärung, den vorliegenden Entwurf in grundlegenden Punkten dringend zu korrigieren, um einen weiteren Kahlschlag in der bäuerlichen Tierhaltung zu vermeiden.
Die geplanten Verschärfungen betreffen Nachrüstungspflichten für Bestandsbetriebe, eine Verschärfung europäischer Vorgaben zur besten verfügbaren Technik, Vorgaben zu Geruchsemissionen sowie mangelnde Rechtssicherheit bezüglich Tierwohl-Investitionen und zulässiger Emissionsminderungsverfahren.
Unter anderem will das Umweltministerium für Neubauten von größeren Stallanlagen (4. BImSchV, sog. GAnlagen) eine Abluftreinigung vorschreiben. Bestandsanlagen sollen diese Technik innerhalb von fünf Jahren nachrüsten. Andere Maßnahmen in den europäischen Merkblättern will Umweltministerin Schulze dagegen nicht zulassen.
Ist für kleinere Stallanlagen (Kleine-BImSch-Anlagen, sog. V-Anlagen) eine Abluftreinigung nicht verhältnismäßig, will der Bund nur alternative Emissionsminderungsmaßnahmen wie Güllekühlung und
Gülleansäuerung zulassen. Diese sei aber sehr anspruchsvoll. Diese Verschärfung des EU-Rechts werde zu Strukturbrüchen führen, warnt der DBV.