München - Der bayerische Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger (FW) hat die vom Bund Naturschutz angekündigte Klage gegen die bayerische Wolfsverordnung scharf kritisiert. „Diese Klage ist beschämend und eine Gemeinheit gegenüber den betroffenen Landwirten. Der Bund Naturschutz will offenbar die artenreiche Bergweide dem Wolf opfern, obwohl jeder weiß, dass das die artenreichsten Gebiete überhaupt sind“, sagte Aiwanger am Mittwoch dem „Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt“. Er sprach von einer „völlig unnötigen Debatte und Klage“.
Aiwanger erklärte, dass es eine bayerische Lösung brauche, um die Almbauern zu schützen. „Solange die Bundesregierung bei diesem Thema blind ist, müssen wir in Bayern reagieren.“ Aiwanger betonte gegenüber dem „Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt“: „Ich gehe davon aus, dass die Wolfsverordnung hält. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir die Verordnung an den Richterspruch anpassen.“
Wolf: Aiwanger will wachsende Population regulieren
Aiwanger wies Vorwürfe des Bund Naturschutzes, die Staatsregierung würde sich zu wenig um Herdenschutzmaßnahmen kümmern, energisch zurück. „Wenn der Bund Naturschutz meint, er kann Zäune besser aufstellen, wie die Landwirte, dann sollen sie zeigen, wie das funktionieren soll. Das wird grandios scheitern.“ Den Bäuerinnen und Bauern werde „Unmögliches abverlangt“.
Aiwanger verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausbreitung des Bibers im Freistaat: „Auch hier wird punktuell entnommen, wenn es an bestimmten Stellen Probleme gibt.“ Ähnlich müsse auch die wachsende Wolfspopulation reguliert werden, so der FW-Parteichef und stellvertretende Ministerpräsident.
Bauernverband verteidigt bayerische Wolfsverordnung
Auch Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes, zeigte sich irritiert. Die neue bayerische Wolfsverordnung behandele lediglich den Umgang mit Problemwölfen, sagte Köhler. Dieser Umgang sei im Aktionsplan Wolf laut Köhler zusammen mit dem BN beschlossen worden. „Wenn der BN jetzt klagt, widerspricht er sich selbst. Da hilft auch nicht das ständige Wiederholen, dass der Wolf eine geschützte Art sei.“ Köhler verweist darauf, dass nach EU- und Bundesrecht Problemtiere nach sorgfältiger Prüfung entnommen werden dürfen. „Nichts anderes ist in der Wolfsverordnung umgesetzt, es wird nur schneller geprüft und gehandelt.“