Das Bundeslandwirtschaftsministerium will bei der Förderung des Umbaus der Tierhaltung zumindest teilweise nachbessern. Wie aus den vorläufigen Richtlinien für ein Bundesprogramm hervorgeht, sollen die Fördersätze im Vergleich zu den Ende letzten Jahres vorgelegten Eckpunkten spürbar angehoben worden.
In den nächsten Tagen will Bundesagrarminister Cem Özdemir ein Gesamtpaket zu Umbau der Tierhaltung vorstellen. Das kündigte er bei der Agrarministerkonferenz vergangene Woche an.
Bei investiven Vorhaben soll laut Richtlinienentwurf für förderfähige Ausgaben bis 500 000 € der Fördersatz 60 % betragen. Bei einem Investitionsvolumen von 2 Mio. € wird sich der Fördersatz auf 50 % verringern Die Fördersumme soll aber 1,05 Mio. € pro Betrieb nicht übersteigen.
Differenzierung bei den Mehrkosten
Auch bei der Unterstützung der laufenden Mehrkosten plant das Agrarressort, differenzierter vorzugehen. 80 % der Mehrkosten will der Bund übernehmen, wenn die Zahl der jährlich verkauften Mastschweine oder Ferkel 1500 nicht übersteigt. 70 % wird der Fördersatz bei einer Menge von bis zu 6000 Mastschweinen oder Ferkeln im Jahr betragen.
Für Sauen sollen die entsprechenden Fördergrenzen bei 50 % und 200 gehaltenen Tieren im Jahr liegen. Die Zuwendung je Tier soll in einem Förderjahr den Betrag von 750, multipliziert mit einem jeweiligen Faktor, nicht übersteigen. Dieser Faktor soll für Mastschweine 0,05, für Ferkel 0,03 und für Sauen 0,5 betragen. Der Bund hält allerdings am Förderzeitraum von zehn Jahren fest.