Die EU-Kommission will Landwirten wegen der hohen Betriebsmittelkosten noch erneut unter die Arme greifen. So können sie bis zu 15.000 € als Einmalzahlung zusätzlich zu den Direktzahlung und dem bereits beschlossenen Hilfspaket bekommen.
Finanzieren will die Kommission das zweite Hilfspaket aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Kommission hat am Freitag (20.5.) diese Sondermaßnahme vorgeschlagen. Bis zu 100.000 € sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse erfassen, verarbeiten oder vermarkten.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Unterstützung gezielt auf Betriebe auszurichten, die von der derzeitigen Krise am stärksten betroffen sind. Diese müssen zudem unter anderem ein effizientes Nährstoffmanagement nachweisen können, oder umwelt- und klimafreundliche Produktionsmethoden.
Finanzieller Spielraum in Zweiter Säule nötig
Die Zahlungen sollen bis zum 15. Oktober 2023 erfolgen. Um von dieser außerordentlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raume ändern. Dazu müssen die Länder aber noch ausreichen finanziellen Spielraum mit dem Fördertopf haben. Schließlich will Brüssel für seinen Bioagsturbo ebenfalls Finanzmittel aus der Zweiten Säule nehmen.
Daher ist offen Deutschland und Bayern, das viele Mittel in der Zweiten Säule gebunden hat, dieses neue Angebot überhaupt umsetzen können.
Bis zu 1,4 Mrd. € insgesamt möglich
Nach Auffassung von EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski stehe bei einigen Betrieben das „Überleben auf dem Spiel“. Viele seien nach der Corona-Pandemie nun stark von den Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine betroffen. „Mit dieser Maßnahme, der letzten in einer Reihe von Maßnahmen, unterstützen wir sie, damit sie weiterhin die weltweit benötigten Nahrungsmittel erzeugen, für ihr Land sorgen und ihre Familien versorgen können“, so der Pole.
Sobald diese Maßnahme Rat und Parlament beschlossen haben, können die Mitgliedstaaten beschließen, die verfügbaren Mittel von bis zu 5 % ihres ELER-Haushalts für 2021 und2022 für direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und KMU zu verwenden. Nach Kommissionzahlen entspricht dies potenziell 1,4 Mrd. €. Das erste Hilfspaket vom 23. März 2022 umfasste 500 Mio. €.