München/Berlin Nach einem Brief an den Bundesminister Cem Özdemir zu verursachergerechten Regelungen im Düngerecht lässt Bayern Agrarministerin Michaela Kaniber nicht locker. Am 31. März wird sie einen entsprechenden Antrag Bayerns im Bundesrat dazu vorstellen.
In der Entschließung sollen die Länder die Bundesregierung auffordern, differenzierte Maßnahmen in den Roten Gebieten einzuführen, die landwirtschaftlichen Betrieben mit niedrigen Stickstoffüberschüssen sowie ökologisch wirtschaftenden Höfen gerecht werden. Der Bund soll damit seine Zusage einhalten, mit der er im Sommer 2022 die Zustimmung der Länderkammer zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) in einer Protokollerklärung erreicht hatte.
Im Laufe des Aprils sollen Agrar- und Umweltausschuss über die bayerische Initiative beraten. Danach ist die Schlussabstimmung im Plenum vorgesehen.
Wer von Ausnahmen profitieren soll
Nach dem bayerischen Vorschlag soll es Erleichterungen für Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen geben. Dazu müssen die Betriebe Bilanzwert für Stickstoff über die Stoffstrombilanz und flankierend über aktuelle betriebliche Unterlagen nachweisen können. Die entsprechende Verordnung ist aber noch nicht novelliert. Bayern verlangt zudem, auch Bauernhöfe mit geringem Stickstoffemissionsrisiko einzubeziehen. Gemeint sind insbesondere Landwirte, die in freiwilligen Kooperationen nachweislich besonders grundwasserschonend wirtschaften.
Viel Geduld bei Ausnahmen nötig
Die Bundesregierung soll mit der Entschließung veranlasst werden, den Bundesrat bis Mitte Juni 2023 über die geplanten Umsetzungsschritte zu informieren. Selbst wenn der Bundesrat den Antrag Bayerns unterstützt, müssen die Bauern wohl noch Jahre auf Ausnahmeregelungen in Roten Gebieten warten. Denn bisher hat die EU-Kommission noch nicht einmal Grünes Licht für die jetzige Düngeverordnung gegeben. Möglicherweise wird die Antwort aus Brüssel noch eine Weile auf sich warten lassen. Denn am Donnerstag (16.3.) hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg die Neuausweisung der Roten und Gelben Gebiete im Ländle wegen Verfahrensfehlern für nichtig erklärt. Das Land muss also die Verordnung neu verkünden.
Bund und Ländern haben Hausaufgaben noch nicht gemacht
Aus gut informierten Kreisen in Berlin ist zu hören, dass Deutschland wohl erst ab 2024 in Brüssel über mögliche Ausnahmegelungen in Roten Gebieten anklopfen könne. Bis dahin muss der Bund aber die novellierte Stoffstrombilanz sowie das von der EU geforderte Datenmonitoring umgesetzt haben. Beides soll in Vorbereitung sein. Dazu müssen die Bundesländer, also auch Bayern, spätestens im kommenden Jahr für ein ausreichend dichtes Messstellennetz sorgen. Erfahrungsgemäß ziehen sich Verhandlungen zum Düngerecht zwischen Deutschland und der EU-Kommission in die Länge, da es die Bundesrepublik jahrzehntelang nicht schaffte, die EU-Nitratrichtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Entsprechend geringes Vertrauen genießt Deutschland in dieser Sache bei EU-Vertretern. Es wird wohl noch ein langer Weg, bis es Ausnahmeregelungen in Roten Gebieten geben wird.