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EU-Nirtratrichtlinie

Rote Gebiete: Kaniber wirft LSV Deutschland Populismus vor

Josef Koch
Josef Koch
am Montag, 11.07.2022 - 09:25

Nach Auffassung von Bayerns Agrarministerin stellt LSV Deutschland die Realität falsch dar. Ablehnung im Bundesrat hätte schwerwiegendere Folgen für Bauern.

Kaniber-Michaela-CSU

Die neuen bundesweiten Vorgaben für die Ausweisung für Rote Gebiete sind noch nicht mal in Kraft, schon bahnt sich ein heftiger Streit zwischen Bauern und Politik an. So weist Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die „faktenverdrehende Kritik“ aus der Organisation „Landwirtschaft verbindet Deutschland“ (LSV) an der Bundesratsentscheidung zum Verfahren zur Ausweisung der so genannten „Roten Gebiete“ (AVV GeA) zurück.

So hat LSV-Deutschland Sprecher Anthony Lee in einem Video in den sozialen Netzwerken Bayern schwere Vorwürfe gemacht, mit seiner Zustimmung im Bundesrat die Novelle der AVV GeA nicht verhindert zu haben. 

Aus dem LSV-Verein wird laut Kaniber die Realität schlichtweg falsch dargestellt, wenn behauptet wird, dass im Bundesrat eine Mehrheit gegen die Vorschrift möglich gewesen wäre. So hätten 21 Stimmen für eine Mehrheit gefehlt, der Freistaat Bayern hat im Bundesrat aber nur sechs Stimmen. 35 Nein-Stimmen wären nötig gewesen, es lagen aber nur 14 Nein-Stimmen vor.

Substanzielle Anträge erhielten bereits vorher in den Ausschüssen schon keine Mehrheit. Dagegen stimmen hätte Bayern den kurzfristigen Applaus eingebracht, so Bayerns Agrarministerin, aber keinerlei Fortschritte. Wir hätten keine Protokollerklärung, dass der Bund die Verursacherregelung angehen muss.

Kaniber sieht Özdemir am Zug

Gute Politik sei, wenn man nicht für die Schlagzeile und den Beifall arbeite, sondern für eine wirklich machbare Verbesserung kämpfe. „Bei einer Fundamentalopposition erreichen wir in der EU gar nichts. Wortgewaltige Verweigerungshaltung bringt unseren Landwirten nur Dauer-Unsicherheit und sehr sicher sogar eine Verschlechterung. Was aus dem Lsv zu hören ist, ist populistisch und nicht hilfreich“, so Kaniber.

Der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung besonders Nitratbelasteter Gebiete hat der Bundesrat unter der Bedingung einiger fachlicher Änderungen zu Gunsten der Landwirte am vergangenen Freitag (8.7.) zugestimmt. Nach Auffassung von Kaniber hätte ein Ablehnen vielmehr ein massives Einschreiten der EU, noch mehr Unklarheit und enorme Strafzahlungen zur Folge gehabt. Bayern habe bis zum Schluss hart verhandelt, versichert die Ministerin.

Zusammen mit anderen Ländern hat Bayern dem Bund in einer Protokollerklärung endlich die Zusage abringen können, für gut wirtschaftende Betriebe rasch ein System zu entwickeln, das diese von ungerechtfertigten Auflagen befreit. „Jetzt ist Bundesminister Cem Özdemir am Zug. Und wir werden ihn da auch nicht aus der Verantwortung entlassen, sondern auf eine schnelle Lösung drängen“, so die Agrarministerin. Dazu zählt auch die Ankündigung des Bundesministers, dass die EU mit der Umsetzung dieser Verordnung das Vertragsverletzungsverfahren einstellen werde.

Niedersachsens Bauernverband drängt auf Änderung der Düngeverordnung

Kritik an der Bundesratsentscheidung übt auch das Landvolk Niedersachsen. Nach Auffassung von Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies entfernt sich Deutschland immer weiter vom Verursacherprinzip, weil die Geologie, die Bodenverhältnisse und das regionale Düngeverhalten der Landwirte in der neuen AVV keine Rolle mehr spielen. Das Düngeverhalten habe sich längst geändert, und dies werde nicht berücksichtigt.

Aus Sicht des Landvolks muss das Messnetz unverzüglich verbessert und ausgebaut werden, damit es zu nachvollziehbaren Abgrenzungen kommen kann. Ebenso dringlich ist aus Sicht des Landesbauernverbandes eine Änderung der Düngeverordnung, damit gewässerschonend arbeitende Betriebe auf ihren Flächen in „roten Gebieten“ wieder mehr Freiheiten und die Möglichkeit der bedarfsgerechten Düngung bekommen, statt verordneter „Unterernährung“. Nach der beschlossenen AVV GeA müssen die Bundesländer das Nitratmessnetz zwar verdichtet und ab 2028 in allen Bundesländern einheitliche Regelungen anwenden.

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