
Die Bundesregierung hat am Mittwoch (15.6.) eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) verabschiedet. Damit reagiert sie auf die Kritik der Europäischen Kommission an dem Vorschlag der vorherigen Bundesregierung.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Nachfrage es Wochenblatts mitteilt, hat das Kabinett überwiegend Änderungswünsche der Bundesländer berücksichtigt.
Statt des Schlages dient nun die landwirtschaftliche Referenzparzelle als Bezugsgröße bei der Ausweisung einer belasteten Fläche. Die Frist für die Länder zum Überprüfen der als belastet ausgewiesenen Gebiete beträgt nun 30. November 2022 statt wie bisher 31. Oktober 2022. Auch hat man den Erfüllungsaufwand auf Basis der Rückmeldungen der Länder angepasst. Daneben seien vorwiegend redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden, die nach der Ressortbeteiligung juristisch erforderlich waren, teilte eine BMEL-Sprecherin mit.
Sie ließ offen, ob die Länder am 8. Juli 2022 im Bundesratsplenum noch Änderungen in die AVV GeA einbringen.
Zeitdruck bei Roten Gebieten


Knappe Fristen könnten Verbesserungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift verhindern.

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Özdemir verspricht Landwirten Planungssicherheit
Bundesagrarminister Cem Özdemir versprach auf dem Bauerntag 2022 Mitte Juni, nun für Rechts- und Planungssicherheit beim Ausweisen der belasteten Gebiete gesorgt zu haben.
„Keiner der bisher Beteiligten hat sich bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie mit Ruhm bekleckert“, tönte er stolz. Nicht erwähnt hat er dabei, dass in der Ära Renate Künast als Bundesagrarministerin (2001 bis 2005) auch die Grünen die Kuh vom Eis hätten bringen können.
Wasserversorger begrüßen Verschärfungen
Positiv bewertet der Bundesverband der Wasserversorger (BDEW), dass die ausgewiesenen Flächen der nitratbelasteten Gebiete bis zu 45 Prozent vergrößert werden sollen. Zudem findet er es für gut, dass die neue AVV GeA eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz über die sogenannte Modellierung nach AGRUM DE und systemverwandten Verfahren vorschreibt. Damit wird die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bei der Gebietsausweisung nicht mehr berücksichtigt. Das moniert vor allem der Bauernverband.
Zudem müssen die Länder für das Ausweisen der nitratbelasteten Gebiete ihr Ausweisungsmessnetz bis 2024 deutlich ausweiten.