Da kamen Bayerns Bauern aber noch glimpflich davon, zumindest auf den ersten Blick. Während sich die Roten Gebiete mit der Neuausweisung zum November 2022 um 42% erhöhten, steigt der Anteil in Schleswig-Holstein um fast 76%, und zwar von 5,4% auf 9,5%. Allerdings bleibt dort der Anteil relativ niedrig. In Bayern sollen es 17,2% sein, nach zuvor 12%.
Die Kieler Landesregierung hat am Donnerstag (3.11.) dem von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Landesdüngeverordnung zugestimmt. Damit passt das Land seine Verordnung an die vom Bund am 17. August 2022 erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) an.
Insgesamt vergrößerten sich aufgrund der überarbeiteten AVV GeA und seit der letztmaligen Ausweisung im Dezember 2020 die Roten Gebiete in Schleswig-Holstein von 5,4 % auf 9,5 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche, berichtete Landesagrarminister Werner Schwarz im Anschluss an die Kabinettssitzung. Die Gründe für die Vergrößerung lägen in den methodischen Änderungen, auf welche sich die EU-Kommission und Deutschland verständigt hätten.
Nachbessern bei Verursacherprinzip
Dazu gehören laut Schwarz die Berücksichtigung der Nitratbelastung des Grundwassers vor dem Nitratabbau, die stärkere Berücksichtigung von Wasserschutzgebieten sowie aller nitratbelasteten Grundwassermessstellen und der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche innerhalb der nach hydraulisch hydrogeologischen Kriterien abgegrenzten Roten Gebiete. Der frühere Landesbauernpräsident betonte, er sehe Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung des Verursacherprinzips. „Landwirtschaftliche Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, müssen dafür auch honoriert werden“, unterstrich Schwarz.
Nach seiner Meinung ist durch den Wegfall der Emissionsmodellierung bedingte Vernachlässigung einer besseren Verursachergerechtigkeit sehr bedauerlich.
„Wir werden uns auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe, welche nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von einzelnen düngerechtlichen Maßnahmen befreit werden“, sagte Schwarz. Dafür setzt sich auch Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber ein.
327 neue Messstellen berücksichtigt
Bei der erneuten Gebietsausweisung wurden nach seinen Angaben im Vergleich zur vorherigen Ausweisung der Roten Gebiete im Dezember 2020 weitere 327 Messstellen berücksichtigt. Die gesamte Messstellenanzahl liege aktuell bei 552 und solle nach der neuen AVV GeA auch in Schleswig-Holstein bis 2024 weiter ausgebaut werden. Ziel sei es, durch ein dichteres Messnetz auf den eintragsgefährdeten Grundwasserkörpern zukünftig eine genauere Gebietsdifferenzierung zum Schutz der Gewässer zu ermöglichen. Landwirtschaftliche Betriebe könnten somit von Auflagen entlastet werden, insofern keine nachweisliche Nitratbelastung vorliege.
Das Landwirtschaftsministerium werde die technischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Landwirtinnen und Landwirte ihre Düngedaten elektronisch melden könnten, führte Schwarz aus. Nur auf der Basis einer konkreten Datenlage könne gegenüber der EU-Kommission weiter klargemacht werden, dass landwirtschaftliche Betriebe, welche sich nachweislich an die Rechtsvorschriften hielten, keine weiteren düngerechtlichen Sanktionierungen erfahren dürften.