Die Neuausweisung der Roten Gebiete kann starten. Der Bundesrat hat der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV GeA) zugestimmt. Danach muss Bayern die neuen Roten und Gelbe Gebiete bis Ende November ausweisen. Dazu muss der Freistaat seine AV DÜV den neuen Vorgaben anpassen.
Deutschlandweit wird damit die Gebietskulisse durch das neue Verfahren von derzeit rund 2 Mio. ha auf 2,7 bis 2,9 Mio. ha anwachsen, also um bis zu 45 %. Für Bayern erwarten Experten eine weniger große Steigerung.
Bei der Gebietsabgrenzung können zukünftig keine landwirtschaftlichen Daten mehr berücksichtigt werden. Die sogennante Emissionsmodellierung ist gestrichen. Die Bundesländer müssen künftig sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten bzw. eutrophierten Gebiete liegen.
Zudem muss die Binnendifferenzierung bundeseinheitlich mit geostatistischen Regionalisierungsverfahren erfolgen. Hierfür sind Übergangsfristen vorgesehen, um den Ländern genügend Zeit zur Verdichtung ihrer Messstellennetze zu geben.
Bund verspricht Rechtssicherheit
Die parlamentarische Agrarstaatssekretärin Manuela Rottmann sichert den Landwirten zu, mit der neuen AVV GeA nun die gewünschte Rechtssicherheit zu bekommen. Zudem habe die Bundesregierung Milliardenschwere Strafzahlungen an die EU abgewendet. Sie bat die Länder die Gebietsausweisungen und notwendigen Anpassungen der Landesverordnungen zeitnah umzusetzen. „Mit der AVV machen wir bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie einen Sprung nach vorne“, so Rottmann.
Die hessische Agrar- und Umweltministerin Priska Hinz machte deutlich, dass die Länder nun gehalten sind, ihre Messstellennetze auszubauen. Sie zeigte Verständnis für den Unmut der Bauern, weil Bund und Länder jahrelang nicht für die notwendige Planungssicherheit sorgen konnten.
Kritk an Berücksichtigung Nitratabbau
Berücksichtigt werden in der neuen Verwaltungsvorschrift des Bunds denitrifizierende Verhältnisse. Damit will er den Vorsorgegedanken beim Trinkwasserschutz weiter stärken. Doch unter Bauern dürfte dies für erneuten Ärger sorgen. Vereinfacht gesagt, wird hier der Nitratabbau im Grundwasser der jeweiligen Messstelle zugeschlagen. Damit könne eine an sich grüne Messstelle rot werden, befürchtet beispielsweise LsV-Deutschland-Sprecher Anthony Lee, "mit allen Folgen für die Landwirte".
Bund will mehr Verursachergerechtigkeit
In einer Protokollerklärung zur AVV verpflichtet sich der Bund, bei den Düngeregeln stärker zu differenzieren, um auf diese Weise für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen. Dahinter steht die Forderung der Landwirte, Erleichterungen für Betriebe zu schaffen, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Nachdem sowohl die A- als auch die B-Länder der Protokollerklärung zugestimmt haben, galt eine Zustimmung des Bundesrates zur AVV-Gebietsausweisung in der heutigen Sitzung als sicher. Nach Auffassung von Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk geht die Protokollerklärung in die „richtige Richtung“.
Dazu will der Bund eine Reihe von Regelungen „noch in diesem Jahr anstoßen und auf den Weg bringen“. Genannt werden das geplante bundesweite Nährstoffmonitoring zur Düngeverordnung einschließlich des im Koalitionsvertrag verankerten Nährstoffidentifikationssystems, die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung sowie die verschiedenen Länderansätze.
Ziel sei es, so das BMEL, in enger Abstimmung mit der EU-Kommission „ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine Maßnahmendifferenzierung“ zu entwickeln.