
Der Bayerische Bauernverband (BBV) geht davon aus, dass Bund und Länder auch mit einer Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV GeA) und neuen Abgrenzung der Kulisse für belastete Gebiete erneut nicht schaffen, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen und in der Kürze der Zeit eine nachvollziehbare und rechtskonforme Neuabgrenzung vorzunehmen. So soll die Abgrenzung der Roten Gebiete in Deutschland künftig ausschließlich auf Basis der Messstellen und Messwerte geschehen, Düngebilanzen sollen keine Rolle mehr spielen.
Nächste Woche (18.2.) muss der Bund die Vorschläge zur novellierten AVV GEA und der Gebietskulisse der EU-Kommission vorlegen. Wie das Wochenblatt erfuhr, soll das bayerische Umweltministerium bereits die neue Gebietskulisse nach Berlin geschickt haben. Am Freitag (11.2.) sollen das federführend Bundesumweltministerium zusammen mit dem Agrarministerium sich mit Vertretern der EU-Kommission abstimmen.
Schwachpunkt bleiben Messstellen
Als Grund für das erneute Misslingen einer rechtmäßigen Auweisung sieht der BBV die bisherigen Ergebnisse der Überprüfung des Messtellennetzes. So ist in Bayern und ganz Deutschland nur ein sehr mangelhaftes und nicht ausreichend aussagekräftiges Messnetz vorhanden.
Auf dieser Basis kann nach BBV-Auffassung kurzfristig keine nachvollziehbare und gerechte Neuabgrenzung vorgenommen werden. Um den Prozess kritisch zu begleiten, verlängert der Bayerische Bauernverband die Zusammenarbeit mit dem hydrogeologischen Büro Hydor Consult GmbH.
Zweifelhaftes Verfahren in Diskussion
Bereits in einem Schreiben vom Juli 2019 hatte die EU-Kommission das lückenhafte deutsche Messnetz kritisiert. Doch verändert hat sich an dem Messnetz bislang nichts. Stattdessen werde in den Bund-Länder Besprechungen zur kurzfristigen Neuabgrenzung dem Vernehmen nach unter anderem das sogenannte Voronoi-Verfahren als möglicher Ansatz für die Binnendifferenzierung – also die Feinabgrenzung der Roten Gebiete – diskutiert, so der Verband.
Es handelt sich dabei um ein mathematisches Verfahren, das auch schon in Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kam. Die dortige Kulisse wurde jedoch Anfang November 2021 gerichtlich gekippt, weil das Verfahren nicht korrekt von den Behörden angewendet worden war.
Mitlgieder können Messstellen weiterhin überprüfen lassen
Der BBV geht davon aus, dass auch die geplante neue Kulisse bei zahlreichen Flächen und Betrieben in bisher nicht betroffenen Gebieten (Grundwasserkörpern) zu nicht nachvollziehbaren, zusätzlichen Einschränkungen bei der Düngung und Pflanzenversorgung führen wird. Diese Fälle müssen überprüft und aufgezeigt werden. Durch die Zusammenarbeit mit dem Büro Hydor kann der BBV seinen Mitgliedsbetrieben auch künftig Kapazitäten für eine fachlich versierte Überprüfung der künftigen Kulissen anbieten.
Der BBV hatte bereits im Jahr 2020 Kapazitäten des Büros Hydor Consult GmbH für seine Mitgliedsbetriebe gesichert. Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe haben sich daraufhin zu Interessengemeinschaften in Grundwasserkörpern zusammengeschlossen und Gutachten beauftragt, um die aktuell gültige Kulisse für Rote und Gelbe Gebiete in Bayern zu überprüfen.