Mit einem Entschließungsantrag zu verursachergerechten Düngeregeln im Bundesrat will Bayern den Druck auf die Bundesregierung erhöhen. Schließlich hatte die damalige Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Manuela Rottmann, im Juli vergangenen Jahres bei der Verabschiedung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) in einer Protokollerklärung den Ländern zugesagt, rasch ein System für eine Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln. „Diesen Prozess werden wir anstoßen. Das machen wir in unserer Protokollerklärung klar. Dazu stehen wir“, sagte sie damals.
Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber bedauerte am Freitag (31.3.) im Bundesrat , dass der Bund bis heute keinen Diskussionsprozess dazu angestoßen habe. „Ebenso gibt es keine greifbaren Vorschläge der Bundesregierung." Der Bund habe sie bis Ende des Jahres 2022 auf den Tisch legen wollen, so die CSU-Ministerin. "Mit Verlaub, die Bundesregierung ist in einem großen Zeitverzug."
Kaniber: Özdemir muss jetzt liefern
In dem Entschließungsantrag verlangt Bayern von Bundesagrarminister Cem Özdemir, die Länder bis Mitte Juni über die geplanten Umsetzungsschritte zu informieren. Zudem soll der Bund Ausnahmeregelungen für Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen schaffen. Diese sind über die noch zu novellierende Stoffstrombilanzverordnung und flankierend aktuelle betriebliche Unterlagen zu belegen.
Ebenso sollen für Betriebe mit geringem Stickstoffemissionsrisiko Ausnahmen von den Auflagen in Roten Gebieten möglich sein, wenn sie dies aufgrund exakter Bewirtschaftungsdaten nachweisen. Ausnahmeregelungen sollen für landwirtschaftliche Flächen greifen, auf denen Landwirte freiwillige Kooperationen mit Wasserversorgern durchführen.
Das Bundesratsplenum verwies den Antrag Bayerns in den federführenden Agrarausschuss.
Schulze: Bund hat Hausaufgaben nicht gemacht
CDU-Agrarminister Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) begrüßte den Antrag aus Bayern. Er beklagte: „Der Bund hat seine Hausaufgaben nicht gemacht“. Für ihn ist es keine Option, wenn der Bund, wie gegenüber den Ländern angekündigt, erst dann mit der EU-Kommission Verhandlungen zur verursachergerechten Düngung startet, wenn sie das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt hat. Ob und wann dies sein wird, ist derzeit noch offen.
Laut Schulze reicht es nicht, erst mittelfristig die Maßnahmendifferenzierung umzusetzen. Bereits 2024 müssten die Länder die Ausweisung der Roten und Gelben Gebiete laut AVV überprüfen. Der CDU-Minister betonte, die EU-Kommission sei offen gegenüber Ausnahmen zur verursachergerechten Düngung. Deutschland braucht dafür aber ein „robustes, vollzugtauglichs und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System. „Dazu muss der Bund die rechtlichen Regelungen schaffen“, so der ostdeutsche Agrarminister.
Union scheitert im Bundestag
Die Chancen auf zügiges Umsetzen verursachergerechter Düngeregeln in Roten Gebieten stehen schlecht. Erst am Donnerstag (30.3.) haben SPD, Grüne und FDP im Bundestag die entsprechende CDU/CSU-Initiative ohne Aussprache abgelehnt. Bereits im Ernährungsausschuss hatten die Ampelfraktionen gegen die Vorlage votiert.
Nach Auffassung des CSU-Bundestagsabgeordneten Artur Auernhammer ist „offensichtlich die Protokollerklärung der Bundesregierung das Papier nicht wert, auf dem sie steht.“ Landwirten sei damit nicht geholfen.