Vor der Amtschefkonferenz der Länder-Agrarministerien fordert der Deutsche Bauernverband (DBV), bei der Abgrenzung der roten Gebiete im Sinne der Düngeverordnung das Verursacherprinzip im Gewässerschutz nicht aufzugeben. Die von der EU-Kommission geforderte ausschließliche Fokussierung auf Messwerte in Grundwasserkörpern führt dazu, dass auch viele Betriebe, die nachweislich ordnungsgemäß düngen, pauschal und großräumig mit Auflagen überzogen werden.
Bund, Länder und die EU-Kommission waren sich laut Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes einig, dass zusätzliche Auflagen nur in den Gebieten greifen sollen, in denen noch tatsächlich Handlungsbedarf für den Gewässerschutz besteht. Die Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Anwendungs- und Bilanzdaten sei dabei ein wesentlicher Baustein für einen verursacherbezogenen Gewässerschutz und Voraussetzung für die Akzeptanz in der Landwirtschaft, erklärt Krüsken in einem Schreiben an die Amtschefs in dieser Woche. Dies müsse Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission weiter mit Nachdruck vermitteln.
Alle Messstellen sollten für Binnendifferenzierung nutzbar sein
Eine stärkere Binnendifferenzierung muss sich laut Krüsken auf ein breites Messstellennetz stützen. Hierfür seien die Länder gefordert, das Messstellennetz auszubauen, um nicht aus Mangel an Messstellen und damit auf Basis unzureichender Datenverfügbarkeit große Gebiete pauschal und Betriebe ungerechtfertigt zusätzlichen schärferen Auflagen zu unterwerfen.
Besonders kritisch sieht der Bauernverband, wenn nicht alle vorhandenen Messstellen für eine stärkere Binnendifferenzierung herangezogen werden oder wieder in alte Vorgehensweisen von pauschalen Ausweisungen ganzer „roter Grundwasserkörper“ bei lediglich einer oder wenigen roten Messstellen zurückgefallen wird.