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EU-Agrarreform

Pflichtbrache und Fruchtwechsel: Kabinett drückt auf Pausenknopf

Josef koch
Josef Koch
am Mittwoch, 31.08.2022 - 15:05

Formell muss nun noch der Bundesrat die Verordnung Mitte September beschließen.

Rapsaussaat-Trockenheit

Das Bundeskabinett hat heute (31.8.) das Aussetzen der 4%-igen Pflichtbrache (GLÖZ 8) und Fruchtwechsel (GLÖZ7) beschlossen. Mit der GAP-Ausnahmen-Verordnung soll – begrenzt auf das Jahr 2023 – mehr Getreideanbau ermöglicht werden, um die volatilen Getreidemärkte zu beruhigen und damit einen Beitrag zu globalen Ernährungssicherung zu leisten.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, bevor diese in Kraft treten kann. Das ist für den 16. September geplant. Zuvor laufen aber noch Abstimmungsrunden im Agrar- und Umweltausschuss. Hier hatte der Bauernverband einige Änderungswünsche vorgebracht.

Özdemirs späte Kehrtwende

Laut Bundesagrarminister Özdemir ist der Brotweizenpreis um rund 40 Prozent in die Höhe geschossen. Um den Getreidemarkt zu stabilisieren, ermögliche es die Regierung nun den Landwirtinnen und Landwirten in dieser Ausnahmesituation mehr zu produzieren, so der grüne Politiker.

Er hatte sich lagen gegen das Aussetzen der Brache gewehrt, musste aber erkennen, damit in der EU allein zu stehen. „Die Entscheidung habe ich mir nicht leichtgemacht, da beim Umwelt- und Artenschutz jetzt ein Jahr lang auf Pause gedrückt wird“, räumt er ein.

Wo der Anbau nicht erlaubt ist

Mit der Verordnung soll im kommenden Jahr ausnahmsweise auf den in der EU-Agrarförderung erstmalig verpflichtenden Fruchtwechsel verzichtet werden. So kann begrenzt auf 2023 Weizen auf Weizen angebaut werden.

Zudem soll auf erstmalig obligatorischen Stilllegungsflächen weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein, allerdings nur von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Hülsenfrüchten (ohne Soja), und nur auf Flächen, die nicht bereits brachliegen.

Artenvielfaltsflächen, die schon seit 2021 etabliert und im Mehrfachantrag angegeben sind, dürfen grundsätzlich nicht bewirtschaftet werden. Zudem müssen wertvolle Landschaftselemente, wie Hecken, Sträucher und Feldgehölze, erhalten bleiben.