Das Aussetzen der 4%-igen Pflichtbrache (GLÖZ 8) und des jährlichen Fruchtwechsels (GLÖZ 7) für 2023 hat eine weitere Hürde genommen. Die Bundesländer haben nun dem Vorschlag von Bundesagrarminister Cem Özdemir im eingeleiteten Umlaufverfahren einstimmig zugestimmt. Damit ist es Landwirtinnen und Landwirten im Jahr 2023 möglich, die Getreideerzeugung zu steigern.
Der Vorsitzende der Agrarminister-Konferenz (AMK), Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) begrüßt den einstimmigen Beschluss von Bund und Ländern. Damit leiste Deutschland einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit und setzt ein Zeichen der Solidarität in Zeiten knapper Ressourcen.
Zunächst waren vor allem grüne Agrarminister dagegen
Die Europäische Kommission hatte den Mitgliedstaaten mittels einer Durchführungsverordnung am 22. Juli 2022 einen Vorschlag zum Aussetzen von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 unterbreitet. Dieser wurde bei der Sonder-AMK am 28. Juli 2022 in Magdeburg diskutiert. Die von den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder mehrheitlich geforderte 1:1-Umsetzung dieses Vorschlags in Deutschland war damals nicht konsensfähig.
Vor allem die grünen Länderagrarminister und auch Schleswig-Holstein, wo der ehemalige Bauernpräsident Werner Schwarz (CDU) Minister ist, konnten Özdemirs Vorschlag nicht mittragen. Bayern hatte zusammen mit anderen acht Bundesländern indes eine zügige Umsetzung der EU-Vorgaben gefordert.
„Bundesminister Özdemir hat nun unter Zugzwang einen Vorschlag unterbreitet, der bereits auf der AMK diskutiert und mehrheitlich gefordert worden war“, so Minister Sven Schulze. Die Entscheidung der Länder sei längst überfällig gewesen. Landwirtinnen und Landwirte hätten jetzt endlich Planungssicherheit.
Die notwendige Zustimmung im Bundesrat im September gilt nun als reine Formsache.
Aussetzen der Pflichtbrache: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was Landwirte künftig beim Anbau, Ökoregelungen und Antragsstellung beachten sollten.

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So reagieren andere EU-Länder
Neben Deutschland und Österreich setzen auch Frankreich sowie die Niederlande die Pflichtbrache und den Fruchtwechsel aus.
Italien will nach derzeitigem Stand zumindest auf zusätzliche Flächenstilllegung verzichten. In Spanien gilt es als wahrscheinlich, dass beide Ausnahmen zum Zuge kommen. Die Entscheidung steht aber noch aus.