Dresden/Kaiserslautern Wird der Vorschlag der EU-Kommission zum Halbieren des Pflanzenschutzmitteleinsatzes bis 2030 so umgesetzt, wie geplant, wird es bayerische Landwirte anteilsmäßig weniger stark treffen als in anderen Bundesländern. So sind in Bayern 19% der Ackerflächen (408 200 ha) und 38% der Flächen im Obst- und Weinbau (4500 ha) betroffen. In Bayern liegen allein 13 % der ökologisch sensiblen Flächen in Landschaftsschutzgebieten.
Die Daten sind schon deshalb interessant, weil das bayerische Landwirtschaftsministerium bisher dazu über keine konkreten Zahlen verfügte, wie mehrere Wochenblattanfragen ergaben.
Baden-Württemberg ist schlechter dran
Zum Vergleich: In Baden-Württemberg wären es 44% der Acker- (385 800 ha) sowie 43 % Obst- und Weinbauflächen (249 000 ha). Noch stärker als Bayern sind Landwirte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Absolut gesehen wäre Bayern als flächenstarkes Agrarland immerhin noch an vierter Stelle der Betroffenheit zu finden.
Das geht aus den Berechnungen von Lisa Eichler vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und Dr. Carsten Brühl von der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) hervor.
Im Norden noch mehr Flächen betroffen
Danach würden in NRW fast auf der Hälfte der Ackerfläche (553 000 ha) zusätzliche Auflagen oder Verbote für den Einsatz der Pflanzenschutzmittel drohen, In Niedersachsen wären 41% oder 447 00 ha) und in Mecklenburg-Vorpommern 22% oder 444 000 ha).
Berücksichtigt sind dabei alle Flächen, die laut der EU-Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) aktuell als ökologisch sensible Gebiete definiert sind. Bundesweit wären es rund 3,8 Mio. ha Ackerland oder 31%. Im Obst- und Weinbau wäre 696.000 ha oder 36 % der Flächen vom einem Pflanzenschutzverbot betroffen. Der größere Teil dieser Agrarflächen liegt in Landschaftsschutzgebieten (LSG), nämlich 19 % der deutschen Ackerflächen und 25 % der Obst- und Weinbauflächen.
Ohne Landschaftsschutzgebiete ist Bayern im Vorteil
Eichler und Brühl haben auch berechnet, was passiert, wenn in den Verhandlungen um die EU-Verordnung Landschaftsschutzgebiete ausgenommen würde. Bundesagrarminister Cem Özdemir hatte ja angedeutet, dies in Brüssel zur Sprache bringen zu wollen.
Für Bayern würde damit der Anteil der Agrarfläche auf 7% oder 146 200 ha um mehr als die Hälfte sinken. Flächenmäßig wären Landwirte beispielsweise in Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg stärker betroffen.
Noch stärker würde sich die Herausnahme von Landschaftsschutzgebieten in den bayerischen Obst- und Weinbaugebieten auswirken. Der Anteil ginge auf 10 % oder 12 000 ha zurück.
Bundesweit sehen die Zahlen wie folgt aus. Der Anteil der betroffenen Ackerfläche verringert sich von 31 % auf 17% (rund 2,1 Mio. ha). Im Obst- und Weinbau wären es nur 16% Anteil oder 301 000 ha, wenn die EU-Verordnung Landschaftsschutzgebiete nicht als ökologisch sensible Gebiete einstufen würde.
Schwierige Datenlage
Um die Flächen zu ermitteln, haben Lisa Eichler und Carsten Brühl eine breite Basis an Geodaten und Informationen aus verschiedenen Datenbanken herangezogen, diese Informationen analysiert und miteinander verschnitten. Die Herausforderung war, dass sich Schutzgebietskategorien überlagern können. Eine Ackerfläche kann zum Beispiel in einem Landschafts- und auch in einem Vogelschutzgebiet liegen. Daher wurde bei der Berechnung für jede Agrarfläche bestimmt, in welchen und in wie vielen Schutzgebieten diese liegt.