Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat das Notifizierungsverfahren für das geplante Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen eingeleitet. Mit dem Programm sollen Investitionen in neue Ställe und in Umbauten bezuschusst werden. Vorgesehen ist auch eine Förderung der laufenden Mehrkosten, die Landwirten durch höhere Tierhaltungsstandards entstehen. Als Anschubfinanzierung sind dafür im Bundeshaushalt bekanntlich 1 Mrd. Euro für die Schweinehaltung verfügbar. Über eine Anschlussfinanzierung streitet die Koalition noch immer, auch wenn eine Tierwohlabgabe von Agrarpolitikern der Ampelfraktionen favorisiert wird.
Minister Özdemir will Tierhalter verlässlich unterstützen
Das Bundesprogramm wird zunächst nur Landwirten mit Schweinehaltung für Sauen, Aufzuchtferkel und Mastschweine angeboten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betonte, er wolle, dass der Umbau hin zu mehr Tierwohl sich auch für die Landwirtschaft rechne. „Wenn die Betriebe Tiere besser halten, werden sie dabei künftig verlässlich unterstützt“, sagte Özdemir.
Das sehen die Förderrichtlinien für den Stallbau vor
Die Förderung für Stallneu- oder Umbauten soll je nach Investitionssumme gestaffelt werden. Vorgesehen sind drei Stufen: Wer bis zu 500.000 Euro investiert, soll künftig eine Förderung von 60 Prozent der Gesamtbausumme erhalten. Für darüberhinausgehende Investitionen bis 2 Millionen Euro werden 50 Prozent der Kosten gefördert. Die weiteren Kosten bis 5 Millionen Euro werden mit 30 Prozent unterstützt. Der Stall muss tier- und umweltgerecht angelegt sein, beispielsweise mehr Platz bieten, und den Schweinen Zugang zum Außenklima oder Auslauf ermöglichen.
So werden die laufenden Mehrkosten der Tierhalter bezuschusst
Aus dem Bundesprogramm sollen auch die laufenden Mehrkosten bezuschusst werden, die durch eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung der Tiere entstehen. Für jede Sau bzw. für die im jeweiligen Jahr erzeugten Aufzuchtferkel oder Mastschweine können die Landwirtinnen und Landwirte gefördert werden. Auch hier soll die Förderung gestaffelt werden. Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine werden 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine werden 70 Prozent der Mehrkosten gefördert.
Keine Bestandsbegrenzung, aber Förderobergrenze
Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass dies keine Bestandsbegrenzung, sondern lediglich eine Förderobergrenze bedeute. Das heißt, auch Betriebe, die mehr Tiere halten, sind förderfähig, aber nur bis zu den genannten Tierzahlen. Zudem sind auch Teilbetriebsumstellungen förderfähig, um Betrieben den schrittweisen Einstieg in die Vermarktung von tiergerechter erzeugten Produkten zu ermöglichen. Allerdings sind grundsätzlich nur Betriebe förderfähig, die höchstens 2 Großvieheinheiten je Hektar (GV/ha) halten. Das Bundesprogramm soll durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet werden.
Diese Kriterien müssen Landwirte für einen Tierwohl-Zuschuss einhalten
Die Betriebe müssen noch weitere Kriterien einhalten, um sich für das Bundesprogramm zu qualifizieren. Dabei kommt es an auf die konkrete Bewirtschaftung an, zum Beispiel Einstreu mindestens im Liegebereich, Verwendung von Raufutter oder Fortbildungen des Betriebsleiters zur tiergerechten Schweinehaltung. Außerdem sollen beispielsweise mindestens 70 Prozent der Tiere einen intakten, unkupierten Ringelschwanz haben. Auch sollen die Betriebe an einem System zur Verfolgung der Tiergesundheit teilnehmen, in dem sie von Veterinären betreut werden.