Nutzung von ÖV-Flächen zu Futterzwecken ab sofort möglich


Ab sofort können Landwirte in ganz Bayern den Aufwuchs von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen.
Ab sofort können Landwirte in ganz Bayern den Aufwuchs von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke in der Tierhaltung nutzen.