Mit dem sogenannten Kastenstandurteil hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg 2015 gefordert, dass Sauen im Deckzentrum nicht mehr in 70 cm breiten Kastenständen stehen dürfen, weil sie sich darin nicht ungehindert hinlegen können. Dies gab den Anstoß für die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV). Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat dazu einen Verordnungsvorschlag erstellt, der nach Aussagen den Ministeriums eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes in der Sauenhaltung mitsichbringt.
Weniger Tage im Kastenstand
Die Regelungen des Ministerium sehen vor, dass Sauen in Zukunft deutlich kürzer im Kastenstand gehalten werden dürfen. Statt bisher 70 Tage im Wurfzyklus zukünftig nur noch 13 Tage:
- maximal acht Tage im Deckzentrum (bisher ca. 33 bis 35 Tage) und
- fünf im Abferkelbereich (bisher ca. 35 Tage).
Grundsatz ist, die Haltung im Kastenstand auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren. In der Regel solten Sauen und Ferkel in der Gruppe gehalten werden, so der Standpunkt des Ministeriums.
Mehr Platz für die Sauen
Darüber hinaus sollte eine Anpassung der Größe der Kastenstände erfolgen. Die Stände sollten einerseits nicht so breit sein, dass sich die Tiere umdrehen und dabei verletzen können. Andererseits sollten sie ausreichend Platz bieten, damit die Tiere normal aufstehen und sich hinlegen sowie in Seitenlage liegen können. Deshalb sollte im Vorschlag des Ministeriums sich die Mindestbreite der Kastenstände an der Widerristhöhe der Sauen orientieren.
In Zahlen: Kastenstände müssen mindestens 220 Zentimeter lang und zwischen 65 und 85 Zentimeter breit sein. In so genannten Bewegungsbuchten von mindestens sechseinhalb Quadratmetern sollen sich Muttersauen mit ihren Ferkeln frei bewegen können.
Weitere Vorgaben betreffen die Beschäftigung der Tiere und den Schutz vor gegenseitigen Verletzungen, die Licht- und Luftverhältnisse im Stall.
Übergangszeiträume als Knackpunkt
Um die ursprünglich für den 5. Juni vorgesehene Entscheidung in trockene Tücher zu bekommen, hatte das Ministerium mit dem grünen Agrarminister aus Schleswig-Holstein, Jan-Philipp Albrecht, als auch mit der CDU-Agrarministerin aus Nordrhein-Westfalen, Ulla Heinen-Esser, Gespräche geführt. Von diesen beiden Ländern gab es bereits einen Kompormissvorschlag. Im Kern ging es um eine Verkürzung der geplanten Übergangszeiten.
Zur Diskussion stand, die Übergangsfrist für die Neuregelung der Kastenstandhaltung im Deckzentrum von ursprünglich bis zu 17 Jahren auf zehn oder acht Jahre zu reduzieren. Auch eine Staffelung war im Gespräch, wonach der Sauenhalter nach drei Jahren der zuständigen Behörde ein Umbaukonzept vorlegen und nach weiteren zwei Jahren – soweit dies erforderlich ist – einen Bauantrag gestellt haben und nach weiteren drei Jahren die Umstellung vollzogen haben.
Die Lösung des Bundesministeriums hat vorgesehen, dass die Betriebe 15 Jahre für die Umstellung Zeit haben sollten, wie aus Unterlagen des Bundesrates hervorgeht.
Degressive Förderung als Beschleuniger
Das Konzept des Ministeriums sah vor, Tierhaltern, die schneller ihre Ställe umbauen, höhere Förderungen zukommen zu lassen. Je früher umgebaut wird, umso mehr Förderung könnte es geben. Das entspricht einer zeitlich degressiven Förderung. Durch die finanziellen Anzreize erhoffte sich das Ministerium, dass die tatsächlichen Übergangszeiten sich nochmals verkürzen.