München - Düngeverordnung, dieses Wort reicht derzeit, um den Blutdruck der Bäuerinnen und Bauern hochzutreiben. Ehrlich gesagt, ich habe auch nicht die Medizin zur Hand, um hier für nachhaltige Abhilfe zu sorgen. Vielleicht lässt sich die eine oder andere Wallung aber im Zaum halten, wenn man die Dinge auf einer sachlichen Ebene hält.
Wir haben versucht, ein wenig Licht in das Dunkel um die Messnetze und um die Messstellen zu bringen. Ein Abwälzen der Nitratbelastung im Grundwasser auf die Kläranlagen und die maroden Kanalnetze ist nach den vorliegenden Daten nicht möglich. Dass aber rund 18.000 Tonnen Stickstoff jedes Jahr aus den Kläranlagen in die Oberflächengewässer gelangen und damit letztendlich in die Meere, das ist auch kein Pappenstiel. Da müssen sich die Kommunen und die Bürger schon an die Nase fassen und für Abhilfe sorgen.
Bei den Messstellen schlagen landauf landab die Wellen hoch. Die Wasserwirtschaft behauptet, für die Meldung der Nitratbelastung und für die Ausweisung der „roten Gebiete“ werden die Messstellen herangezogen, die die Belastung durch die Landwirtschaft aufzeigen. Die Bäuerinnen und Bauern sehen das zum großen Teil ganz anders. Klar ist, Messtellen, an denen die Belastung nicht aus der Landwirtschaft kommt, können nicht für die Ausweisung roter Gebiete herangezogen werden. Welche das sind, das muss vor Ort erörtert werden. Und auch dort müssen die Verursacher Abhilfe schaffen.
Was dem Fass den Boden ausschlägt, sind in der Düngeverordnung vorgeschlagene Maßnahmen, die fachlich widersinnig sind, zum Beispiel das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten. Aufhorchen ließ hier kürzlich auch ein hochrangiger Vertreter des bayerischen Umweltministeriums: „Man kann nicht Konsequenzen für den einzelnen Landwirt an die Ausweisung der roten Gebiete knüpfen.“