Etwas missverständlich äußerte sich die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vergangene Woche über das Verfahren für die roten Gebiete. Nach der Düngeverordnung sollen die Bundesländer die belasteten Gebiete bis Jahresende zwar überprüfen und gegebenenfalls Änderungen an den Gebietsausweisungen vornehmen. Mehr Zeit haben die Länder aber – anders als von Klöckner zunächst erklärt – für die Ertüchtigung der Messnetze.
Bislang kein Vergleich der Bundesländer möglich
Vergangene Woche hatte das Bundeskabinett eine Verwaltungsvorschrift beschlossen, nach der es künftig auf 50 km2 eine Nitrat-Messstelle geben soll. So hatte es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen. „Bisher konnten wir die Messergebnisse der Bundesländer gar nicht vergleichen“, sagte Klöckner. Das soll sich jetzt durch die einheitliche Vorgabe ändern.
Die Ministerin hatte den Bundesländern Versäumnisse vorgeworfen, denn schon vorher hätten die Landesregierungen die sogenannte Binnendifferenzierung nutzen können. Welche Bundesländer ihre Hausaufgaben bisher gut gemacht haben und welche nicht, konnte das Landwirtschaftsministerium nicht beantworten.
Ziel ist die Umsetzung bis Ende 2024
Wie sieht es in Bayern aus? Dort hat sich der Landtag schon im Oktober vergangenen Jahres für die Binnendifferenzierung ausgesprochen. Das staatliche Grundwassermessnetz soll von derzeit rund 600 Messstellen auf 1.500 ausgebaut werden.
Doch das braucht Zeit. In einem Jahr sind laut bayerischem Umweltministerium lediglich 100 Messstellen dazugekommen. Die neue Vorschrift räume den Ländern deutlich mehr Zeit als bis Jahresende ein: Ziel sei die Umsetzung bis Ende 2024.
Wird in einem Bundesland die Messstellendichte vorerst nicht erreicht und ist eine immissionsbasierte Abgrenzung nach der Verwaltungsvorschrift nicht möglich, kann laut einer Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die erstmalige Ausweisung auch der gesamte Grundwasserkörper als belastetes Gebiet für die weitere Modellierung herangezogen werden.
Wenn die Länder bis Jahresende keine neue Abgrenzung der roten Gebiete vorlegen, gelten die zusätzlichen Auflagen automatisch in der bislang ausgewiesenen Gebietskulisse.
Ab September kann Bayern mitreden
Mitte September soll sich der Bundesrat mit den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe befassen. Dann werden laut einem Sprecher des Umweltministeriums die Länder und damit auch Bayern „konkret in die Ausweisung von fein differenzierten roten Gebieten einsteigen“. Diese Aufgabe werde federführend von der Landwirtschaftsverwaltung erledigt.
Wasser- und Landwirtschaftsverwaltung mit im Boot
Die Erstellung der Nitratkulisse ist stufenweise aufgebaut: Die Ermittlung der zu betrachtenden Grundwasserkörper sowie deren Regionalisierung und die Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung erfolgt durch die Wasserwirtschaftsverwaltung, erklärt das bayerische Landwirtschaftsministerium auf Nachfrage.
Die Landwirtschaftsverwaltung berechnet die potenziellen Nitrateinträge, führt die Ergebnisse der Auswertungen anschließend zur Gebietskulisse der roten Gebiete zusammen und überträgt sie auf die landwirtschaftlichen Flächen. Bis zum Jahresende soll – zumindest in Bayern – die Neuausweisung erfolgen.