Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Recht

Neue Düngeverordnung zum 1. Mai in Kraft

Düngen
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Donnerstag, 30.04.2020 - 11:05

Die neue Düngeverordnung ist am 30. April im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit am Folgetag in Kraft.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Verordnung inzwischen auch formell veröffentlicht. Damit gelten die Regeln der neuen Düngeverordnung. Unter anderem ist es damit ab sofort Pflicht, Aufzeichnungen der Düngung für jeden Schlag beziehungsweise  jede Bewirtschaftungseinheit zu erstellen.

Darüber hinaus gelten ab sofort die geänderten Hangneigungsklassen und Gewässerabstandsregelungen. Vorgaben wie geänderte Sperrfristen oder Beschränkungen der Herbstdüngung werden für die Praxis ab Herbst relevant. Ab 1.1.2021 werden dann in den neu abzugrenzenden Roten Gebieten zusätzliche noch schärfere Anforderungen einzuhalten sein.

Ein Zusammenfassung zu den wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Ja zum Gewässerschutz

Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes bekannt sich dazu, dass die Landwirtschaft auch in den aktuellen Krisenzeiten für sauberes Trinkwasser stehe.

Er mahnte aber: „Wir dürfen nicht zulassen, dass Grundwasserqualität und Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln gegeneinander ausgespielt werden." Eine bedarfsgerechte Düngung und der Schutz des Grundwassers sei kein Widerspruch. Er kritisiert, dass eine fachlich mangelhafte Verordnung durchgedrückt worden sei, die eine bedarfsgerechte Düngung in nitratsensiblen Gebieten verbiete und sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz wirken können.

Belastungsfähigkeit der Betriebe ignoriert

Der Bauernpräsident ergänzte, dass das ständige Draufsatteln bei gesetzlichen Auflagen die Grenze der Belastbarkeit in den Betrieben ignoriere. Die neue Düngeverordnung werde Qualität und Menge der Ernten kosten und die Lebensmittelerzeugung in Deutschland schwächen.

Zentrale Fragen seien nach wie vor nicht geklärt und wurden von Bund und Ländern in eine neue Verwaltungsvorschrift ausgelagert, die dringend einer praktikablen und sachgerechten Klärung bedürfe. Hierzu gehört die Neuausrichtung und Verdichtung der Nitratmessnetze im Sinne europäischer und nationaler Vergleichbarkeit sowie die exakte und kleinräumige Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete.

Rukwied fordert, dass die Bundesländer jetzt unverzüglich die Binnendifferenzierung auf den Weg bringen müssten, um Wasserschutzmaßnahmen dort durchzuführen, wo tatsächlich noch Handlungsbedarf bestehe. Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibe zudem eine Daueraufgabe und sei zwingend notwendig.

Außerdem erwartet der Verabnd Lösungen dafür, dass die Betriebe, die fachgerecht und gewässerschonend wirtschaften, auch weiterhin bedarfsgerecht düngen dürfen und von den zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden.

Zusatzauflagen für Rote Gebiete kommen im Januar 2021

Für die sogenannte Roten Gebiete sind besonders harte Auflagen geplant, wie die Sickstoff-Düngung auf 80 Prozent des Pflanzenbedarfs zu reduzieren und das Verbot der Düngung zu Zwischenfrüchten und Wintergerste im Herbst.

Die Frist soll den Ländern ermöglichen, die Binnendiffereinzierung zu verbessern und aussagekräftiger zu gestalten.

* Pflichtfeld. Mit der Anmeldung für den Newsletter haben Sie den Hinweis auf die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen. Sie erhalten den forstpraxis-Newsletter bis auf Widerruf. Sie können den Newsletter jederzeit über einen Link im Newsletter abbestellen.