Negativliste soll entfallen

Die Prüfung der sogenannten „Negativliste“ beim aktiven Betriebsinhaber soll im neuen Antragsjahr für die EU-Flächenförderung wegfallen.
Die Prüfung der sogenannten „Negativliste“ beim aktiven Betriebsinhaber soll im neuen Antragsjahr für die EU-Flächenförderung wegfallen.