
Seit dem erfolgreichen Bienen-Volksbegehren ist die Vorgabe gesetzlich fixiert: Auf zehn Prozent der Grünlandflächen in Bayern soll die erste Mahd nicht vor dem 15. Juni stattfinden. Begründet haben die Initiatoren die Vorgabe mit dem Erhalt der Artenvielfalt: Nur wenn nicht zu früh gemäht werde, könne eine ausreichende Zahl an Pflanzen ausreifen. Wurde die Quote erreicht?
Nicht ganz – das hat das Umweltministerium auf eine Anfrage der Landtags-Grünen mitgeteilt. Der Anteil der Spätmahdflächen ist demnach von sechs Prozent des bayerischen Grünlands im Jahr 2019 auf acht Prozent im Jahr 2020 gestiegen.
Für 2021 rechnet das Ministerium mit einer weiteren Steigerung auf 8,8 Prozent. Ohne Corona wäre möglicherweise mehr drin gewesen: Beratungsgespräche mit interessierten Landwirten in der Antragsphase für das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) fanden meistens nur am Telefon statt, erklärte das Ministerium. Das habe den Abschluss neuer VNP-Maßnahmen deutlich erschwert.
Bayernweit lag der Anteil der VNP- und Kulap-Spätmahdflächen im Jahr 2020 also bei acht Prozent. Beim Blick in die Regierungsbezirke fallen große Unterschiede auf: Oberfranken führt mit 18 Prozent die Rangliste an, Schlusslicht ist mit vier Prozent Schwaben. Ober- und Niederbayern liegen bei je sieben Prozent, die Oberpfalz bei neun. Mittelfranken erreichte 2020 elf Prozent, Unterfranken 15 Prozent. Für das Jahr 2021 gibt es derzeit lediglich vorläufige Daten.