Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Milchbranche

Molkereien: Gespalten bei Handelsabkommen

Josef koch
Josef Koch
am Freitag, 23.10.2020 - 11:15

Die Molkereien wünschen sich ein Handelsabkommen mit den Briten, bei Neuseeländern ist man dagegen vorsichtiger. Kritik gibt es bei der UTP-Richtlinie gegen unlauteren Wettbewerb.

Thumbnail

Der deutschen Milchindustrie bereiten die Vorgänge um den möglichen „Harten Brexit“ Sorgen. Die Verhandlungen werden intensiv geführt, ein Abkommen mit dem Vereinten Königreich (UK) wird angestrebt. UK ist laut Milchindustrieverband (MIV) ein großer Nettoimporteur bei Milcherzeugnissen. Ein Beispiel: UK importiert mehr Käse als es selber produziert. Auch Deutschland wäre vom Harten Brexit betroffen; die Republik Irland würde besonders unter den Maßnahmen leiden. Die Branche hofft noch auf ein Handelsabkommen, nachdem die Briten an den Verhandlungstisch zurückgekehrt sind.

Mit Spannung und einer gewissen)Skepsis erwartet der MIV die Beratungen in Brüssel zu den Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland. Der MIV gibt zu bedenken, dass die EU-Kommission nicht zu große Angebote unterbreiten sollte, da sich auf der Gegenseite kaum das Absatzvolumen für europäische Ware vergrößern werde. Dies gilt insbesondere für den neuseeländischen Markt.

Brüssel muss sich gegen Herkunftskennzeichnung aussprechen

Der Milchindustrie-Verband begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dem Lactalis-Verfahren (C-485/18) zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Milch und Milcherzeugnissen. Mit dem Urteil setzt er seine ständige Rechtsprechung gegen die verpflichtende Herkunftskennzeichnung zum Schutz des EU-Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs fort.

In seiner Entscheidung machen die EuGH-Richter erneut deutlich, dass die Herkunft eines Lebensmittels aus einem bestimmten Mitgliedstaat als Verbraucherpräferenz niemals eine hinreichende Rechtfertigung für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung sein kann. Nationale Vorschriften, die eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln damit rechtfertigen, dass der nationale Verbraucher die Herkunft des jeweiligen Lebensmittels wissen möchte, verstoßen daher gegen europäisches Recht. Der MIV erwartet somit nun endlich auch von der EU-Kommission ein eindeutiges Statement gegen die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln in der Farm-to-Fork-Strategie.

Wettbewerbsrecht: Krititk an Umsatzgrenze

Deutschland setzt derzeit die Richtlinie gegen unlauteren Wettbewerb (UTP-Richtlinie) aus Brüssel um. Dazu will sie das Agrarmarktstrukturgesetz ändern. Die Bundesregierung verfolgt einen ambitionierten Ansatz, braucht aber noch etwas Zeit für die Beratungen. Nicht ganz zufrieden ist der Verband mit dem Richtlinienentwurf. Dass die Regelungen bei einer Umsatzgröße von über 350 Mio. € pro Jahr nicht mehr gelten sollen, ist in den Augen der Molkereien weltfremd.

Mit Interesse erwartet der Verband die Beratungen der neuen EU-Kommission zum Gentechnik-Kennzeichnungsrecht. Nach dem Urteil des EuGH gibt es eine zunehmende Anzahl an Stimmen gerade aus dem wissenschaftlichen Spektrum, die eine intensive Auseinandersetzung und Neubewertung des Themas fordern. Dabei geht es vor allem um neue Züchtungsmethoden wie Crispr/Cas, die bisher noch als gentechnische Veränderung, gelten, und damit bislang in derEU nicht zugelassen sind.