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Milchmarkt

Molkereien: Geringer Lerneffekt

Josef koch
Josef Koch
am Donnerstag, 16.04.2020 - 12:15

Viel zu wenige Molkereien haben Modelle zu Mengenbegrenzungen in Krisenzeiten zusammen mit den Bauern festgelegt.

Annalena Baerbock und Jennifer Morgan

Droht eine Milchpreiskrise, fordern Bauern schnell EU-weit verbindliche Mengenkürzungen. Die EU-Kommission soll dazu klare Vorgaben machen, um die Preise zu stützen. Was auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheint, ist bei genauerem Hinsehen schwierig.

Erstens erwarten Marktexperten kaum Erfolge durch obligatorische Kürzungen in offenen Märkten wie bei der Milch.

Auf der anderen Seite sehen Beobachter in Brüssel auch keine politischen Umsetzungschancen. Weder gibt es politische Mehrheiten, noch will EU-Agrarkomissar Wojciechowksi Geld für solche Programme oder für private Beihilfen zur Lagerhaltung locker machen.

Molkereien in Österreich haben einzelbetriebliche Reduktionsprogramme installiert

Allerdings fragt man sich, was deutsche Molkereien aus der Krise 2016 gelernt haben. Die meisten offenbar nichts. Etliche Molkereien in Österreich haben seitdem reagiert und einzelbetriebliche Reduktionsprogramme installiert. In Deutschland hat sich die Branche in der Sektorstrategie Milch zwar zu Modellen über Preisabsicherung und Mengensteuerung bekannt, in der Praxis ist davon aber kaum was zu sehen.

Viel zu wenige haben Modelle zu Mengenbegrenzungen in Krisenzeiten zusammen mit den Bauern festgelegt. Jetzt für freiwillige Rücknahmen zu werben, offenbart die Hilflosigkeit der Untätigen.

Im süddeutschen Raum gibt es bisher nur eine Genossenschaft, die ihren Mitgliedern Festpreismodelle über die Terminbörse anbietet. Noch bis Mitte März hätten sich Molkereien über die Börse eine Rohstoffverwertung von um die 35 Cent/kg bis weit in die zweite Jahreshälfte sichern können. Statt den Bauern drastische Milchpreisrückgänge an die Wand zu malen, hätten sie besser die Marktchancen nutzen sollen.

Die Molkereibranche ist somit selbst schuld, wenn Bundesagrarministerin Klöckner wieder droht, verpflichtende Vorgaben für Lieferverträge nach Art. 148 der gemeinsamen EU-Marktordnung einzuführen.