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Saisonkräfte

Mindestlohn: Rukwied fordert Verschiebung auf 2023

Josef Koch
Josef Koch
am Montag, 17.01.2022 - 09:54

Damit Landwirte Planungssicherheit haben, soll die Erhöhung des Mindestlohns erst ab 2023 gelten, fordert der deutsche Bauernpräsident.

DBV Präsident

Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor Schnellschüssen bei der geplanten gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro. „Die Betriebe brauchen Zeit zur Anpassung“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied am vergangenen Donnerstag bei einer Diskussion des Landesbüros Mecklenburg-Vorpommern der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Aus seiner Sicht sollte die Erhöhung daher frühestens zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft treten. Für aussichtslos hält Rukwied weitere Bemühungen, die Erhöhung des Mindestlohns noch zu verhindern. Dieser Punkt sei ein Kernthema der SPD im Bundestagswahlkampf gewesen und nach seiner Einschätzung nicht mehr verhandelbar.

Für Sonderkulturbetriebe stelle die Erhöhung allerdings eine große Herausforderung dar. Der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) äußerte grundsätzliche Vorbehalte gegen die geplante Anhebung auf 12 Euro. Dieser Schritt greife nicht nur in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie ein, sondern nehme den Unternehmen auch die dringend notwendige Planungssicherheit, erklärte GLFA-Hauptgeschäftsführerin Nicole Spieß.

Gewerkschaften gegen kurzfristige Beschäftigung

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Harald Schaum, bekräftigte auf der FES-Veranstaltung seine grundsätzliche Kritik an der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung bei der Saisonarbeit. „Saisonbeschäftigte brauchen den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem 1. Tag“, betonte Schaum. Die IG BAU kritisiert seit langem die geltende 70-Tage-Regelung für die kurzfristige Beschäftigung und fordert deren Rückführung auf begründete Ausnahmen. Schaum machte deutlich, dass seine Gewerkschaft in dieser Frage hart bleiben werde.

Rukwied distanzierte sich in der Diskussion von schwarzen Schafen in den eigenen Reihen, die zuletzt in Medienberichte über Missstände bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Georgien im vergangenen Jahr thematisiert worden waren. „Arbeit muss ordentlich bezahlt werden und Erntehelfer haben einen Anspruch auf ordentlichen Umgang“, sagte der Bauernpräsident.Er verwies zudem auf die seit diesem Jahr geltende Nachweispflicht für einen Krankenversicherungsschutz bei kurzfristig Beschäftigten. Dies sei richtig so und liege im Interesse der Beschäftigten.

Mit Material von AgE
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