Auch nach der ersten Debatte im Deutschen Bundestag über den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes lehnen der Deutschen Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) einen höheren Mindestlohn von 12 € ab Oktober 2022 ab. „Unsere Betriebe sind bereits durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen deutlichen Kostensteigerungen in den vergangenen Wochen massiv belastet“, so DBV-Präsident Joachim Ruckwied und GLFA-Präsident Martin Empl.
Bereits die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 sehen sie insbesondere für die arbeitsintensiven Obst-, Gemüse und Sonderkulturbetriebe als große Herausforderung. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro würde die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe gefährden und zu einer weiteren Verdrängung des heimischen Obst- und Gemüsebaus ins Ausland mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards führen.
Nach Rukwieds Ansicht ist diese Mindestlohnerhöhung ausschließlich parteipolitisch motiviert. Es könne nicht sein, dass der Mindestlohn zum Spielball der Parteien wird und die Landwirte künftig bei jeder Bundestagswahl einen Wettbewerb der Parteien um die höchste Mindestlohnanhebung haben werden.
Gutachten bestätigen rechtswidrigen Eingriff
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat im Bundestag am Donnerstag (28.4.) für die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro als sozialstaatlich geboten geworben. Auch angesichts der aktuellen Preisentwicklung sei der Schritt wichtig, sagte Heil. So werde verhindert, dass Millionen Menschen den Anschluss an die arbeitende Mitte verlieren.
Höchst bedenklich finden Rukwied und Empl, dass der Staat mit einer gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns erneut in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie eingreift. Laut Empl liegen bereits zwei Gutachten „namhafter Rechtswissenschaftler“ vor, die eine Verletzung der Tarifautonomie durch die geplante staatliche Mindestlohnfestsetzung feststellen. Er appelliert an die Abgeordneten des deutschen Bundestags, die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken bei ihren Beratungen zu berücksichtigen und der geplanten gesetzlichen Mindestlohnanhebung nicht zuzustimmen
Zum 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn vereinbarungsgemäß auf 10,45 € je Stunde. Laut dem Gesetzentwurf soll über künftige Anpassungen wieder die Mindestlohnkommission entscheiden. Die nächste Erhöhungsstufe ist für 1. Januar 2024 vorgesehen. Auch die Grenze für steuer- und sozialabgabenfreie Minijobs wird ab 1. Oktober von 450 auf 520 Euro angehoben.