Bereits Ende Juli hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt, die Hemmnisse für mehr Strom aus Biogas kurzfristig auszuräumen. Jetzt hat er einen entsprechenden Vorschlag an verschiedene Ministerien in Berlin verschickt und so die Ressortabstimmung zur dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes einzuleiten. Danach soll es auch Erleichterungen für Solaranlagen geben.
Branche fordert weitere Hürden abzubauen
Die Bioenergieverbände finden Habecks Ansatz gut. Insbesondere das vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Aussetzen der Höchstbemessungsleistung sowie eine Flexibilisierung des Güllebonus seien wichtige Hebel für mehr Strom und Wärme aus Biogas noch in diesem Winter.
Neben diesen zwei großen Hemmnissen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen jedoch aus Sicht von Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, unbedingt weitere Hürden im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch sowie im EEG beseitigt werden, damit die Branche tatsächlich ihr volles Potenzial entfalten kann.
Erleichterungen beim Güllebonus gefordert
In einem vor einigen Wochen versandten Positionspapier verlangt das Verbändebündnis unter anderem die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Million Normkubikmeter Biogas pro Jahr befristet überschritten zu dürfen. Daneben soll nach dem Bundesimmissionschutzgesetz eine vorübergehend erhöhte Gaserzeugung für einen befristeten Zeitraum ohne neue Genehmigung möglich sein.
Beim Güllebonus sollten Anlagenbetreiber den Gülleeinsatz befristet auch 30 % (bezogen auf Masse) unterschreiten dürfen, ähnlich wie bei der Ausnahmeregelung in Seuchenfällen. Aktuell plant Habeck, dass der Güllebonus nur für die Tage entfällt, an denen der Mindestanteil von Gülle am Gärsubstrat unterschritten wird.
Für den Maisdeckel wünscht sich die Branche eine Aussetzung in 2022, 2023 und 2024. Ebenso sollten die Obergrenzen für Güllekleinanlagen dauerhaft auf 150 kW angehoben werden.
Laut Branchenverband können die Biogasanlagen in der aktuellen Situation bis zu 19TWh mehr Biogas produzieren und insbesondere mithilfe flexibler Biogasanlagen einen echten Beitrag leisten, um Erdgas zu kompensieren. „Wir setzten nun auf die Tatkraft des Deutschen Bundestages, um den bereits guten Überlegungen der Bundesregierung einen zusätzlichen Schliff zu verleihen,“ so Rostek.
Krisen-Ausschreibung für Solar geplant
Für Solaranlagen will Habeck eine Krisen-Sonderausschreibung für Solaranlagen für 1.500 Megawatt einführen, um den Ausbau voranzutreiben. Sie ist für den 15. Januar geplant. Doch dazu müsste es auch genügend Firmen geben, die in der Lage sind, Solaranlagen zügig zu bauen und die Module zeitnah liefern können. Hier gibt es derzeit einen Engpass. Regelungen, die das Einspeisen des Stroms von Solaranlagen begrenzen, sollen früher fallen als bislang geplant.
Bei kleineren Anlagen bis 30 kW will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Erträge von der Einkommensteuer befreien. Zudem soll für die Lieferung von Solaranlagen der Mehrwertsteuersatz auf Null gesenkt werden.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FDP) hält Lindners Pläne als "richtigen Schritt". Bayern und Hessen haben diese Vergünstigungen bereits 2021 gefordert. Der Bundesrat hatte damals der Forderung zugestimmt, der Bund diese aber nicht umgesetzt.
Für gewerbliche Solaranlagen verlangt Aiwanger indes weitere Erleichterungen, vor allem beim Eigenverbrauch.