Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Aus dem Landtag

Mehr Rechte für Grundstücksbesitzer bei Schatzfunden

Metallsonde-Schatzsucher
Jürgen Umlauft
am Montag, 30.01.2023 - 09:00

Mit der der Novelle des Denkmalschutzgesetzes sollen Grundstücksbesitzer in Bayern einen finanziellen Ausgleichsanspruch erhalten.

München Mit einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes will die Staatsregierung das Raubgräbertum nach archäologischen Funden und im Boden verborgenen Kunstschätzen auf Äckern und Wiesen im Freistaat eindämmen. Dabei soll der Einsatz von Metallsonden bis auf wenige begründete Ausnahmen verboten werden.

Mit dem Einführen eines bayerischen „Schatzregals“ soll zudem verhindert werden, dass Funde, die zum archäologischen Erbe des Freistaats zählen, außer Landes gebracht und verkauft werden. Stattdessen sollen Finder und Grundstückseigentümer eine Entschädigung erhalten. Das Gesetz soll noch im Frühjahr verabschiedet werden.

Blume: Bayern ist kein Selbstbedienungsladen

„Bayern ist kein Selbstbedienungsladen für Schatzräuber“, begründete vergangenen Woche Kulturminister Markus Blume (CSU) die geplanten Neuerungen bei der Erstbehandlung des Gesetzentwurfes im Landtag. Durch die bisher fehlende besondere Eigentumsregelung für archäologische hätten auch ungesetzlich handelnde „Schatzsucher“ Miteigentum an ihren Funden erwerben können.

Dies habe in den vergangenen Jahren zu einem starken Anstieg an illegalen Raubgrabungen mit Metallsonden und zu hohen Verlusten am archäologischen Erbe Bayerns geführt. Die Einführung des Schatzregals hat nun zur Folge, dass archäologische Funde automatisch in das Eigentum des Freistaats übergehen.

Ausgleichsanspruch für Eigentümer vorgesehen

Mit dem neuen Gesetz wird auch geregelt, dass der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Bodendenkmal entdeckt wurde, einen Ausgleichanspruch durch den Freistaat hat. Der Finder, sollte er nicht gleichzeitig auch Grundstückeigentümer sein, bekommt einen Anspruch auf Belohnung durch den Freistaat. Entschädigung und Belohnung bemessen sich demnach am Verkehrswert des restaurierten Objekts, abzüglich der Kosten für die Restaurierung und Konservierung. Die Ansprüche entfallen allerdings bei Verkehrswerten unter 1000 Euro und im Falle einer illegalen Grabung. Zudem müssen die Grabenden die Kosten der Suche und Bergung sowie für die wissenschaftliche Dokumentation der Funde bis zu einer Zumutbarkeitsgrenze selbst tragen.

Grüne halten Novelle für überfällig

Sabine Weigand (Grüne) bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Sie stehe und falle aber mit einer ausreichenden Finanzausstattung. Volkmar Halbleib (SPD) warf der Staatsregierung vor, mit ihrer jahrelangen Verweigerung eines Schatzregals den Verlust zahlreicher Kulturgüter begünstigt zu haben.

Für die CSU begrüßte Helmut Radlmeier die verschärften Vorgaben für Grabungen. „Wer nach Recht und Gesetz handelt, der wird belohnt“, bewertete er die geplanten Entschädigungsregeln. Zustimmung kam auch von den Freien Wählern. Ulrich Singer (AfD) urteilte dagegen, Hobbyschatzsucher würden unter den Generalverdacht des Raubgräbertums gestellt.

Jetzt die digitale Wochenblatt-Ausgabe für nur 1€ testen!
Digitale Ausgabe!
agrarheute_magazin_composing