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Flächenverbrauch

Landfraß: Täglich gehen in Deutschland 56 ha verloren

Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 08.01.2021 - 11:25

Der Bund will am Ziel für niedrigeren Flächenverbrauch festhalten. Er räumt aber ein, dass bisher keine Empfehlungen umgesetzt wurden.

Baugebiet-Bauland-Landfraß

In den vergangenen dreißig Jahren hat Deutschland den Flächenverbrauch gesenkt, aber vom 30 ha-Ziel in zehn Jahren ist man noch weit entfernt. Die Agrarfläche in Deutschland hat von 1992 bis 2018 um 1,35 Mio. Hektar abgenommen, das sind durchschnittlich 142 Hektar pro Tag. Im Vierjahresschnitt von 2015 bis 2018 liegt der Flächenverbrauch aktuell bei 56 Hektar pro Tag. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Demnach soll das in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festgehaltene Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu senken, durch das Raumordnungsrecht, das Städtebaurecht, das Baugesetzbuch, das Naturschutzrecht, und das landwirtschaftliche Grundstückverkehrsrecht der Bundesländer sowie durch die Bundesverkehrswegeplanung umgesetzt werden.

Auch Solarfreiflächenanlagen schuld an Landfraß

Der Verlust an Agrarflächen ergibt sich laut Bundesregierung aus einer dauerhaft anderen Nutzung dieser Flächen, vor allem als Siedlungs- und Verkehrsflächen, Aufforstungen, Photovoltaikfreiflächenanlagen und Gewässerflächen. In Einzelfällen handelt es sich auch um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder Naturschutzflächen. In der jüngsten EEG-Novelle hat er Bund aber die Randstreifen für Photovoltaikfreiflächenanlagen deutlich ausgeweitet.

Der Bund hält landwirtschaftliche Flächen für besonders schutzwürdig. Als Argument führt er an, dass Agrarflächen weltweit abnehmen. Jährlich gehen 10 Mio, ha Ackerfläche verloren. Um die Welternährung sicherzustellen, sind nationale und internationale Anstrengungen erforderlich, die fortlaufenden Verluste produktiver Flächen zu verringern.

Zudem sind nach Auffassung des Bunds Agrarflächen die Grundlage der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland und des Einkommens der Beschäftigten in der Landwirtschaft. Sie haben einen Anteil von rund 50 Prozent der Gesamtfläche und damit eine entscheidende Funktion im Ökosystem.

Empfehlungen bisher nicht umgesetzt

Da der Flächenbedarf anderer Nutzungen nicht unbegrenzt aus Agrarflächen gedeckt werden kann, unterstützt die Bundesregierung das Nachhaltigkeitsziel der Europäischen Union, 2050 beim Flächenverbrauch zu einer Kreislaufwirtschaft zu kommen.

Obwohl der Bund Agrarflächen für besonders schutzwürdig hält, vergleichbar mit dem Wald, räumt er ein, zu wenig getan zu haben. So hat die Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ in ihrem Bericht 2015 empfohlen, weitergehende Flächenschutzklauseln in bestehende Rechtsvorschriften aufzunehmen. „Diese Empfehlung wurde bislang nicht umgesetzt“, so der Bund in seiner Antwort an die Fraktion Die Linke. Gleichzeitig gibt er, dass ein verbesserter Schutz der landwirtschaftlichen Flächen tendenziell auch eine preisdämpfende Wirkung bei Agrarflächen entfalten würde.

 

Länder müssen handeln

Der Bund verweist aber darauf, dass die Gesetzgebungskompetenz für das landwirtschaftliche Bodenrecht seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 bei den Ländern liege. Daher könne der Bund keine bundeseinheitliche Novellierung der bodenmarktrechtlichen Vorgaben vornehmen.

Der Bund unterstütze aber die Länder in vielen Belangen. So hatte er unter anderem eine Expertengruppe der Agrarministerkonferenz koordiniert, die 2015 achtundzwanzig Vorschläge zur Novellierung der Rahmenbedingungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt vorgelegt hat. Seit 2018 erhalten die Länder über „Bund-Länder-Initiative Landwirtschaftlicher Bodenmarkt“ weitere Hilfen. Die Arbeitsgruppe thematisiert beispielsweise die agrarstrukturellen Probleme auf dem Bodenmarkt und erarbeitet Lösungen für die Herausforderungen eines modernen Bodenmarktrechts.