Opposition spricht von Verwässerung
Reaktionen: Zufrieden ist keiner mit dem Richtwert
Nicht einmal der Gemeinde- und Städtetag sind mit dem neuen Richtwert zufrieden – im Gegenteil. „Wir brauchen keine Berechnungsformel, wieviel eine Gemeinde wo und wann überbauen darf“, erklärte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. Straßen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Seniorenheime, Gewerbebauten, Büros und Fabriken sowie bezahlbarer Wohnraum – all das brauche selbstverständlich Fläche – für die Menschen, die dort leben. Es sei politisch nicht fair und gesellschaftspolitisch riskant, den Gemeinden und Städten dafür Fesseln für ihre Entwicklung in Gestalt von starrem Flächenvorgaben anzulegen.
Auch der Geschäftsführer des Städtetags, Bernd Buckenhofer, lehnt den Richtwert von 5 ha ab. Dagegen brauche es bau- und steuerrechtliche Änderungen, beispielsweise ein generelles Vorkaufsrecht für Kommunen, eine Grundsteuer C und eine steuerliche Begünstigung, wenn beispielsweise nicht mehr benötigte Hofgrundstücke an Kommunen veräußert werden.
Prof. Manfred Miosga, Präsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum, spricht sich dagegen für gemeindescharfe Richtwerte als Orientierungspunkte aus. Sollten diese keine Wirkung zeigen, sei eine verbindliche Obergrenze für jede Gemeinde kaum vermeidbar. Noch gebe es die Chance zur freiwilligen Einsicht vor „der Notwendigkeit zum Zwang“. Dafür sollten die Gemeinden und ihre Bürger noch etwas Zeit bekommen. „Das ändert jedoch nichts daran, dass der Verlust von Freifläche und Landwirtschaftsfläche unbedingt eingedämmt werden muss und mittel- bis langfristig deutlich reduziert und auf eine Netto-Null-Bilanz heruntergefahren werden muss“, so Miosga.