Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber begründet diese Kontrollform damit, dass bei größeren Tierhaltungsbetrieben es interdisziplinäre Teams mit entsprechender Ausrüstung brauche. Die KBLV könne genau das bieten.
Insgesamt kontrolliert die KBLV nun alle nach Immissionsschutzrecht genehmigten Rinderanlagen ab 600 Rinderplätzen und ab 500 Kälbermastplätzen und die mit diesen Anlagen verbundenen Betriebe. Bereits jetzt ist die KBLV für die Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben zuständig. Zeitlich gestaffelt zum 1. Dezember 2020 soll die KBLV auch die Zuständigkeit für die Überwachung und den Vollzug bei großen Schweinehaltungsbetrieben übernehmen. Insgesamt sind dann rund 300 große Tierhaltungsbetriebe in der Zuständigkeit der KBLV.
Auch die Landratsämter sollen durch die Reform entlastet werden. so Glauber. Durch die neue Zuständigkeitsverteilung entfallen für die Veterinärämter Kontrolltätigkeiten. Gleichzeitig behalten sie ihr Personal. Dadurch würden die Veterinärämter entlastet. Vor Ort bleibe mehr Zeit für die vielfältigen sonstigen Aufgaben und Kontrolltätigkeiten.