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Agrarumweltprogramm

Kulap: Geld für kleine Feldstücke und voller Förderrahmen für Öko

Alexandra Königer
Alexandra Königer
am Donnerstag, 28.07.2022 - 08:58

Das neue Kulap wird grüner und fördert auch Kleinflächen und den Humusaufbau. Einige Maßnahmen sind aber gestrichen.

Kulap-neu_B-Kaniber

Manches fällt weg, Neues kommt dazu, insgesamt wird‘s grüner – so lässt sich das neue Kulap zusammenfassen, das Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) am Mittwoch (27.7.) in Allach-Untermenzing vorgestellt hat.

Ab 2023 können die Bäuerinnen und Bauern Anträge stellen, ein Blick in die Neuerungen lohnt sich allerdings schon heute, weil ab kommenden Jahr alles anders wird: Um die volle Höhe der Direktzahlungen aus der ersten Säule zu erhalten, müssen Landwirte künftig bestimmte Ökoregelungen erfüllen. Das betrifft auch manche Maßnahme, für die es bisher eine Förderung im Kulap aus der zweiten Säule gab. Die Doppelförderung ist verboten, das bedeutet das Aus für manche Programmteile. Dafür kommt Neues dazu.

15 Mio. € für kleine Flächen

„Ich habe die letzten Monate oft gehört, das Kulap wird ausgehöhlt“, sagte Kaniber, „die Wahrheit ist: Es stimmt ein bisschen. Manche Maßnahme gibt es künftig nicht mehr“, erklärte sie. Das liege nicht nur an der GAP, sondern auch an den gestiegenen fachrechtlichen Anforderungen. „Was eingehalten werden muss, darf nicht gefördert werden.“ Doch wer jetzt etwas vermisse, finde es eventuell in den Ökoregelungen wie beispielsweise die extensive Grünlandnutzung mit maximal 1,4 GV/ha. Ab nächster Woche können sich die Bauern wegen einer Beratung an die Landwirtschaftsämter wenden. Auch das Wochenblatt wird über weitere Details informieren. 

Ganz neu ist die Förderung kleiner Feldstücke. „Kleine Flächen sind aufwändiger zu bewirtschaften und sind mit ihren Rändern und Rainen Hotspots der Biodiversität“, so Kaniber. In die zweistufige Förderung fallen laut Ministerium in Bayern insgesamt 400 000 ha, das sind 13 % der LF. Allein für diese Maßnahme hat das Ministerium 15 Mio. € pro Jahr eingeplant.

BBV kritisiert humusbildende Maßnahmen

Ebenfalls neu war der Rahmen der Kulap-Präsentation: Kaniber hatte auch Vertreter der Bauernschaft, der Ökolandwirtschaft und des Naturschutzes eingeladen. Alle äußerten sich ziemlich zufrieden bis äußerst begeistert über das neue Angebot für Bayerns Bauern.

BBV-Präsident Walter Heidl dankte der Ministerin ausdrücklich für die künftige Förderung der Kleinflächen. Gleichzeitig warnte er davor, dass es wegen künftig fehlender Maßnahmen einzelbetrieblich zu Einbußen kommen könnte. „Da muss man damit rechnen, dass Kritik kommt.“ Die Angebote für humusbildende Maßnahmen im Kulap erfüllen Heidls Erwartungen nicht. „Ich befürchte, dass das nicht so breit angenommen wird“, sagte er. Nötig seien hier „niederschwellige Angebote“.

Zufriedener war der Vorsitzende der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau (LVÖ) Hubert Heigl – was wenig verwundert: Bei den Ökoprämien (Umstellung und Beibehaltung) wird der Förderrahmen laut Kaniber künftig maximal ausgeschöpft. Viele Maßnahmen im Kulap führen aus seiner Sicht zudem zur Ökologisierung der konventionellen Landwirtschaft.

Vogelschutzbund begrüßt Verringerung Pflanzenschutzeinsatz

„Das Kulap wird grüner, wir freuen uns und gratulieren“, sagte der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), Norbert Schäffer. Das sehe nicht nur der LBV so, sondern auch der Trägerkreis des Bienen-Volksbegehrens. „Einige Punkte aus dem Volksbegehren sind eins zu eins im neuen Kulap zu finden.“  Künftig gibt es etwa eine Förderung zum Schutz von Feldvögeln. Schäffer begrüßt auch die Angebote zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. „Auch die konventionelle Landwirtschaft soll Geld bekommen, das ist absolut richtig.“

Ein bisschen Stunk gab es nur in der aktuellen Debatte um die Flächenstilllegung. „Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass der Hunger in der Welt auf vier Prozent der Brachfläche in Deutschland entschieden wird“, sagte Schäffer. Die Stilllegung brauche es, um die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme aufrechtzuerhalten. „Wir müssen aufpassen, nicht den Naturschutz und hungernde Kinder gegeneinander auszuspielen.“ Kaniber ist bekanntlich für die für die Aussetzung der Stilllegungspflicht. Auch Deutschland habe die „ethische Verantwortung, dass wir in unserer ackerbaulichen Gunstregion einen Beitrag zur globalen Sicherung der Ernährung beitragen“, hatte sie zuvor erklärt.

Was neu ist im Kulap 2023

Ab kommendem Jahr gibt es einige Neuerungen im Kulap. Die folgenden Informationen zu den Maßnahmen, den Inhalten sowie den vorgesehenen Prämien sind ohne Gewähr. Letzte Gewissheit gibt es erst dann, wenn die EU-Kommission den deutschen GAP-Strategieplan genehmigt und das Finanzministerium die Landesrichtlinie gebilligt hat. Das ist an Neuerungen geplant:

  • Förderung kleiner Strukturen: 60 € für Flächen bis 0,5 ha, 30 € für Flächen von 0,5 bis 1 ha
  • Extensive Grünlandnutzung: zusätzlicher Schnittzeitpunkt 15. Juni, 320 €/ha
  • Insektenschonende Mahd: Mahd mit Doppelmessermähwerken und Verzicht auf Aufbereiter, Dokumentation mit georeferenzierten Fotos, 60 €/ha
  • Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt (gleichzeitig mit Ökoregelung „Vielfältige Fruchtfolge“ beantragbar): zum Humuserhalt 350 €/ha
  • Mehr Feldvögel in der Agrarlandschaft: Feldvogelkulisse, verspätete Frühjahrssaat 500 €/ha, Feldvogelflächen von 0,5 bis 2 ha/Feldstück 680 €/ha
  • Pflanzenschutzmittelreduktion (nicht bei Teilnahme an der Ökoregelung „PSM-Verzicht“): Komplettverzicht (Herbizid, Fungizid, Insektizid) in Wintergetreide und Winterraps 200 €/ha, Verzicht auf Herbizide in Sonderkulturen (Hopfen 150 €/ha, Weinbau 420 €/ha)
  • Moorschonende Bewirtschaftung: „Abkaufen des Ackerstatus“, Umwandlung von Acker in Dauergrünland in der Gebietskulisse Moore (3300 €/ha), ergänzende Maßnahmen im Moorbauernprogramm
  • Anlage von Agroforststreifen (Vorstufe zur Ökoregelung Agroforstsysteme): Anlage KUP (1927 €/ha), Anlage Sträucher (5093 €/ha), Anlage Nutz-/Wertholz (6382 €/ha). Diese hohen Prämiensätze beziehen sich auf einen Hektar Streifenfläche.
  • Förderung von Wildpflanzenmischungen (450 €/ha).
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