Obwohl das Bundeskabinett die Klimaziele für Land- und Forstwirte gegenüber ihren ersten Plänen etwas gemildert hat, sieht Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), sieht die geplante Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes kritisch: „Die Änderungsvorschläge des Bundesumweltministeriums für das Klimaschutzgesetz berücksichtigen weder die erheblichen Chancen bei der Schaffung von biogenen Kohlenstoffsenken noch die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Emissionen wie Methan.
Rukwied verlangt bei Methan dringend eine wissenschaftliche Neubewertung seiner Wirkungsweise als kurzlebiges Treibhausgas. Als Folge sind die Emissionsziele für Landwirtschaft anzupassen. Biogenes Methan aus der Tierhaltung werde innerhalb von etwa 12 Jahren zu CO2 abgebaut. Dieses CO2 wurde zuvor über das Pflanzenwachstum (Fotosynthese) aus der Atmosphäre entnommen.
„Durch biogenes Methan entsteht demnach kein zusätzlicher Treibhausgaseffekt“, so Rukwied. Pauschale Forderungen nach einer Abstockung der Tierbestände seine mit dieser Begründung aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Methan aus der Landwirtschaft macht knapp die Hälfte der Landwirtschaft zugerechneten Emissionen aus. Rukwied hält daher das auf 56 Mio. t CO2-Äquivalente abgesenkte Ziel für „unausgewogen und unverhältnismäßig“.
Spezifische Senkenziele bergen Risiken
Bei Kohlenstoffsenken hält der DBV den Vorschlag des Bundesumweltministeriums für ein gesondertes Einsparziel für zu kurz gegriffen. Um Klimaneutralität erreichen zu können, ist aus DBV-Sicht ein gesamtwirtschaftlicher Ansatz für Kohlenstoffsenken und deren Inwertsetzung erforderlich. Zusätzlich müssen auch technische Senken wie CO2-Absorption einbezogen werden.
Das isolierte Senkenziel für den Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) birgt nach Rukwieds Meinung Risiken. Die aufgetretenen Schäden im Forst nach den vergangenen drei Dürrejahren zeigen, dass Wetterextreme im Klimawandel die Erreichung verbindlicher Klimaziele im so genannten LULUCF-Sektor äußerst unsicher machen.
Einsparungen durch Bioenergie ohne Anrechnung
Rukwied bemängelt zudem das Ungleichgewicht bei Bioenergie. So lastet der Bund Emissionen aus der Rohstofferzeugung der Landwirtschaft an, während die Treibhausgasvermeidung vollständig dem Gebäude-, Verkehrs- bzw. Energiesektor gutgeschrieben wird. So sollten Treibhausgaseinsparungen für die genannten Sektoren zumindest anteilig der Landwirtschaft angerechnet werden, fordert er als Verbesserung.
Die Bioenergieverbände verlangen unter anderem, die bestehenden Anreizsysteme wie das EEG für den Strombereich, die Treibhausgasquote im Verkehr, das Gebäudeenergiegesetz und vor allem die CO2-Bepreisung so weiterzuentwickeln, dass die vollen Potenziale der Bioenergie in allen Sektoren kurzfristig ausgeschöpft werden. Des weiteren halten sie eine CO2-Senkenstrategie für nötig, CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen und dauerhaft zu speichern.
Holzenkamp: Planungssicherheit fehlt
Die Raiffeisen-Genossenschaften bemängeln die geringe Planungssicherheit. In rund zwei Wochen hat der Bund seine bisherigen Klimaziele über den Haufen geworfen. Zudem fehlten derzeit noch die europarechtlichen Vorgaben. Dort ist ein Klimagesetz in der Mache. „Ohne sie ist eine erfolgreiche Novellierung nicht möglich“, beklagt Raiffeisenpräsident Franz-Josef Holzenkamp. „Das gilt umso mehr, als dass das Bundesverfassungsgericht für die Umsetzung seiner Vorgaben eine Frist bis Ende 2022 gesetzt hat“.